Falsche Berichterstattung in der MZ: Keine „Verurteilung wegen Falschaussage“
,In der Mitteldeutschen Zeitung erschien kürzlich ein Artikel unter der Überschrift
„BSW-Chef wegen Falschaussage verurteilt“. Diese Überschrift – und die damit verbundene Darstellung – ist sachlich falsch und erweckt einen irreführenden Eindruck.
Entgegen der Berichterstattung liegt keine strafrechtliche Verurteilung wegen einer Falschaussage vor. Eine Falschaussage ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der ausschließlich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verwirklicht werden kann. Eine solche Konstellation bestand hier zu keinem Zeitpunkt.
Tatsächlich handelt es sich um eine zivilrechtliche einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Erfurt. Diese betrifft allein die Frage, ob eine bestimmte Äußerung künftig unterlassen werden soll. Sie ist keine strafrechtliche Entscheidung und stellt keine Verurteilung dar.
Darüber hinaus ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Gegen die einstweilige Verfügung wurde ein Antrag auf Aufhebung gestellt. Die Darstellung in der Mitteldeutschen Zeitung erweckt dennoch den Eindruck einer abgeschlossenen, endgültigen Entscheidung mit strafrechtlichem Charakter – ein Eindruck, der den tatsächlichen Sachverhalt verfehlt.
Gerade bei rechtlichen Themen kommt Überschriften und Einordnungen eine besondere Verantwortung zu. Begriffe wie „Verurteilung“ und „Falschaussage“ sind juristisch eindeutig besetzt und dürfen nicht losgelöst von ihrem rechtlichen Kontext verwendet werden. Andernfalls entsteht beim Publikum ein falsches Bild, das dem Sachverhalt nicht gerecht wird.
Die Pressestelle des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat daher eine Gegendarstellung nach dem Landespressegesetz verlangt, um die falsche Darstellung richtigzustellen.
Pressestelle Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)