2. Demokratie & Debatte
Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat muss neu justiert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und ungefilterte Information über die gesamte Medienbreite ist für uns nicht verhandelbar! Wo vorgebliche Ausnahmesituationen zum Anlass gemacht werden, den Meinungskorridor einzuschränken, Andersdenkende zur Gefahr zu erklären und Bürger anlasslos zu überwachen, ist das BSW da und sagt STOPP!
Einen übergriffigen oder autoritären Staat lehnen wir ab. Staatliches Handeln darf nur im Verhältnis zu den Mitteln erfolgen, muss die Unschuldsvermutung achten und das Recht auf Privatsphäre wahren. Jeder Mensch soll sich frei in der Öffentlichkeit bewegen können – ohne Angst vor Bewertung und Überwachung – und ohne unter Generalverdacht zu geraten. Wir schützen das Recht auf Privatheit der Kommunikation – zuhause, am Telefon und im Chat.
Gewaltbereiten Ideologien stellen wir uns genauso entschieden entgegen wie den zunehmenden Angriffen auf die Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture und Konformitätsdruck. Auch der neue politische Autoritarismus – der sich anmaßt, Menschen zu erziehen, ihre Sprache zu kontrollieren oder ihre Lebensweise vorzuschreiben – ist mit echter Freiheit nicht vereinbar. Das BSW lehnt Melde- und Überwachungsplattformen kategorisch ab. Die Kontrolle von grundrechtlich geschützten Äußerungen schafft ein Klima der Einschüchterung und ist ein Angriff auf Pluralität und Ideenwettstreit.
Wir stehen für ein wertschätzendes Miteinander.
2.1 Demokratie und Bürgerbeteiligung
Demokratie lebt vom Mitmachen. Das BSW wird die Bürger Sachsen-Anhalts stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Volksinitiativen und Volksbegehren nach Artikeln
80 und 81 der Landesverfassung müssen erleichtert und verbindlicher ausgestaltet werden. Vertreter einer erfolgreichen Volksinitiative sollen künftig verpflichtend im Landtag angehört werden. Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sind zu senken, um politische Teilhabe wirklich zugänglich zu machen. Wir wollen, dass Entscheidungen aus Volksentscheiden für Regierung und Parlament bindend sind. Auch auf kommunaler Ebene sollen Bürgerbudgets und Bürgerentscheide durch finanzielle Zuschüsse ausgebaut und Hürden gesenkt werden.
Dazu braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen und leicht zugängliche Strukturen, die es Menschen ermöglichen, Initiativen unkompliziert zu starten und abzustimmen.
Darüber hinaus setzen wir uns für regelmäßige Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene ein, die repräsentativ zusammengesetzt sind und Empfehlungen zu zentralen Zukunftsfragen erarbeiten. Online-Beteiligungsplattformen können Transparenz und Mitbestimmung erleichtern, wenn sie unabhängig und barrierefrei gestaltet werden. Öffentliche Anhörungen zu Gesetzesvorhaben, Beteiligungshaushalte sowie Bürgerdialoge in Regionen mit strukturellen Problemen sollen zur Regel werden. Ziel ist eine neue Beteiligungskultur, die politische Entscheidungen nachvollziehbar, offen und gemeinschaftlich gestaltet.
Gerade in Sachsen-Anhalt, das in besonderem Maße vom demografischen Wandel betroffen ist, kommt der Generationengerechtigkeit eine zentrale Bedeutung zu. Zukunftsfähige Politik gelingt nur dann, wenn sie junge Menschen einbezieht, soziale Sicherheit gewährleistet und konsequent in Bildung, Infrastruktur sowie eine lebenswerte Umwelt investiert. Auf diese Weise kann Zuzug gefördert und die langfristige Entwicklung des Landes gesichert werden. Politik trägt Verantwortung für die Zukunft aller Generationen und darf diese nicht auf spätere Jahrzehnte abwälzen.
Unsere Ziele:
- Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in Sachsen-Anhalt erleichtern
- Vertreter erfolgreicher Volksinitiativen verpflichtend im Landtag anhören
- Zugangsvoraussetzungen und Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide reduzieren
- Volksentscheide für Regierung und Parlament rechtlich bindend machen
- Bürgerbudgets und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene stärken
- Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene einführen
- Transparente Beteiligung durch Online-Plattformen, Anhörungen und Bürgerdialoge ausbauen
- Verantwortungsprüfung für kommende Generationen für Landesgesetze und Haushaltsentscheidungen
2.2 Meinungsfreiheit – Sagen, was ist
Grundlage eines funktionierenden demokratischen Miteinanders ist die Fähigkeit, Widerspruch und andere Meinungen auszuhalten. Wer Andersdenkende pauschal ausgrenzt, politische Haltungen überprüft oder Loyalitätsbekundungen einfordert, beschädigt den offenen Diskurs, den eine freie Gesellschaft dringend braucht. Inzwischen haben bundesweit rund 44 Prozent der Menschen das Gefühl, ihre politische Meinung lieber vorsichtig äußern zu müssen. Die gefühlte Meinungsfreiheit befindet sich seit 2021 auf einem historischen Tiefstand. Diese Entwicklung spaltet die Gesellschaft – und sie wird auch in Sachsen-Anhalt deutlich wahrgenommen. Diese Form der Ausgrenzung und Verengung des Meinungskorridors akzeptieren wir nicht.
Unsere Gesellschaft muss es aushalten, auch über kontroverse Themen offen zu debattieren. Demokratische Meinungsbildung darf nicht auf moralische Zuschreibungen oder einseitige Debatten im digitalen Raum reduziert werden. Sie braucht den echten Dialog, den respektvollen Streit um Argumente und die Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven anzuhören. In Sachsen-Anhalt wollen wir mit allen Menschen ins Gespräch kommen, gemeinsam nach Lösungen suchen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – auf der Grundlage von Respekt, Toleranz und Meinungsfreiheit.
Mit Sorge sehen wir zudem den stetigen Ausbau des Verfassungsschutzes in den vergangenen Jahren. Mangelnde Transparenz und unzureichende demokratische Kontrolle bergen die Gefahr, dass der Verfassungsschutz als politisches Machtinstrument missbraucht wird, insbesondere gegenüber oppositionellen oder unbequemen Stimmen. Das untergräbt Vertrauen in den Rechtsstaat und schadet der Demokratie.
Das BSW fordert deshalb die sofortige Abschaffung der Extremismuskategorie der sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Diese unscharfe und weit auslegbare Kategorie öffnet der Kriminalisierung legitimer Regierungskritik Tür und Tor und trägt zur Einschüchterung politischer Meinungsäußerung bei.
Gleichzeitig soll eine unabhängige Expertenkommission prüfen, ob die zentrale Aufgabe der Terrorismusbekämpfung nicht wirksamer, transparenter und rechtsstaatlich klarer durch einen gestärkten polizeilichen Staatsschutz erfüllt werden kann. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine lebendige Demokratie braucht beides: wirksamen Schutz vor Gewalt – und den uneingeschränkten Raum für Kritik, Widerspruch und offene Debatten.
Unsere Ziele:
- Meinungsfreiheit schützen: offener Diskurs ohne Ausgrenzung oder Loyalitätszwang
- Sachliche Debattenkultur statt moralischer Zuschreibungen fördern
- Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Dialog und Einbindung stärken
- Demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes ausbauen
- Kategorie „Delegitimierung des Staates“ abschaffen
- Sicherheit rechtsstaatlich organisieren, ggf. polizeilichen Staatsschutz stärken
- Freiheit und Sicherheit gemeinsam sichern
2.3 Medienvielfalt sichern – Öffentlich-Rechtliche reformieren
Demokratie lebt von Beteiligung, und Voraussetzung dafür ist der Zugang zu verlässlichen, objektiven und vielfältigen Informationen. Eine zentrale Verantwortung trägt dabei der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR). Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ihn zu unabhängiger, sachlicher, wahrheitsgemäßer und umfassender Berichterstattung sowie zur Abbildung gesellschaftlich relevanter Themen und Meinungen in angemessener Breite. Dieser Anspruch wird jedoch zunehmend verfehlt: Statt konsequenter Staatsferne und Ausgewogenheit erleben viele Bürger eine einseitige Schwerpunktsetzung und politische Nähe, die Zweifel an der Unabhängigkeit des ÖRR nährt. Politische Einflussnahme – offen oder subtil – ist unzulässig. Um Vertrauen zurückzugewinnen und den gesetzlichen Auftrag glaubwürdig zu erfüllen, ist mindestens eine grundlegende Reform der Strukturen und Kontrollmechanismen erforderlich. Die Einhaltung journalistischer Standards – insbesondere die klare Trennung von Nachricht, Kommentar und Meinung – sollte selbstverständlich sein. Bestehende rechtliche Instrumente müssen konsequent angewendet und, wo nötig, weiterentwickelt werden, um grobe Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht wirksam zu sanktionieren. Dazu braucht es einen Rundfunkrat, der unabhängig von parteipolitischer Einflussnahme agiert und in dem sowohl Medienschaffende als auch Bürger vertreten sind.
Die derzeitigen Rundfunkbeiträge stellen für viele Bürger eine spürbare Belastung dar. Das BSW fordert daher eine spürbare Entlastung der Haushalte durch sozial gerechte Beitragsbemessung. Gleichzeitig soll das Programmangebot stärker auf die Kernaufgaben Information, Kultur und Bildung konzentriert werden, während Unterhaltung, Dubletten und Spartensender reduziert werden. Eine Obergrenze für Intendantengehälter und Verwaltungskosten sowie eine transparente Finanzkontrolle sollen die Akzeptanz des ÖRR nachhaltig stärken.
Unsere Ziele:
- Politische Unabhängigkeit der Berichterstattung sichern
- Journalistische Standards und klare Trennung von Nachricht und Meinung durchsetzen
- Rundfunkaufsicht durch unabhängige Rundfunkräte stärken
- Mehr Mitsprache der Bevölkerung bei öffentlich-rechtlichen Medien
- Rundfunkbeitrag nicht erhöhen, Finanzierung und Strukturen reformieren
2.4 Debatte statt Belehrung
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist eine Grundvoraussetzung demokratischer Meinungsbildung. Sie braucht offene Räume für Engagement, Dialog und Kritik, in denen unterschiedliche Perspektiven sichtbar werden und alle Stimmen Gehör finden können. Staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit ist dabei wichtig. Sie darf jedoch nicht zur bevorzugten Unterstützung politisch genehmer Positionen führen oder kritische Stimmen ausschließen. Das BSW setzt sich für transparente und faire Förderstrukturen ein, die Vielfalt ermöglichen und freie Debatten stärken – nicht einschränken.
In der Extremismusprävention braucht es klare und rechtsstaatliche Prioritäten. Opferberatung und Präventionsarbeit müssen alle Formen gewaltbereiten Extremismus gleichermaßen einbeziehen – unabhängig davon, ob sie rechts, links oder religiös motiviert sind. Alternative Sichtweisen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und dürfen nicht kriminalisiert werden. Staatliches Handeln muss sich konsequent auf die Prävention von Gewalt und den Schutz der Betroffenen konzentrieren.
Staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit erfordert klare Transparenzregeln. Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen ihre Finanzierungsquellen offenlegen, einschließlich staatlicher Zuschüsse, Spenden und Drittmittel. Ebenso notwendig ist Transparenz über die Verwendung öffentlicher Gelder sowie über die Vergütung von Führungspersonal ab einer festzulegenden Schwelle. Diese Informationen müssen auf einer zentralen, öffentlich zugänglichen Plattform des Landes Sachsen-Anhalt einsehbar sein. Jeder Euro aus dem Landeshaushalt Sachsen-Anhalts muss nachvollziehbar und überprüfbar dem Gemeinwohl zugutekommen – nicht über Umwege parteipolitischen Interessen.
Um Missbrauch wirksam zu verhindern, braucht es eine unabhängige Kontrolle der NGO-Förderung. Wir setzen uns für die Einrichtung einer landesweiten Prüf- und Kontrollstruktur ein, etwa beim Landesrechnungshof, die sowohl stichprobenartige als auch anlassbezogene Prüfungen durchführen kann. Öffentliche Förderung darf nicht auf Vertrauen allein beruhen, sondern muss demokratisch überprüfbar sein.
Wir fordern ein Ende der indirekten Parteienfinanzierung und politischen Einflussnahme über parteinahe Lobby-NGOs. Öffentliche Gelder dürfen nicht an Organisationen fließen, die faktisch als verlängerter Arm politischer Parteien oder staatlicher Programme agieren. Förderstrukturen wie „Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie“ müssen kritisch überprüft werden, wenn sie nicht der offenen Zivilgesellschaft dienen, sondern politische Einseitigkeit verstärken. Fördermittel dürfen keine strukturellen Abhängigkeiten schaffen oder eine inhaltliche Schieflage zugunsten bestimmter politischer oder ideologischer Positionen erzeugen.
Auch die Kriterien der Gemeinnützigkeit müssen geschärft werden. Organisationen, die sich parteinah verhalten, politische Kampagnen betreiben oder faktisch Lobbyarbeit leisten, dürfen nicht automatisch als gemeinnützig gelten. Öffentliche Förderung darf nur dort erfolgen, wo eine nachweisbare Gemeinwohlorientierung, transparente Mittelverwendung und politische Neutralität gegeben sind, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist. Schein-NGOs und Briefkastenvereine, die vor allem der Verschleierung von Geldflüssen oder politischer Einflussnahme dienen, dürfen keinen Zugang zu öffentlichen Mitteln haben. Sachsen-Anhalt muss hier konsequent handeln und zugleich auf Bundesebene eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts anstoßen, um verdeckte Parteienfinanzierung und Missbrauch über Stiftungen und Vereine wirksam zu unterbinden.
Notwendig ist eine Abkehr von ideologischer Einseitigkeit hin zu Initiativen, die offene Debatten, kritisches Denken und demokratische Mitbestimmung stärken. Projekte, die zur Ausgrenzung, Diffamierung oder zum Boykott unliebsamer Künstler, Wissenschaftler oder Journalisten aufrufen („Cancel Culture“), dürfen nicht länger mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Öffentliche Fördermittel müssen gerecht, ausgewogen und ohne politische Einseitigkeit vergeben werden. Unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure sind gleich zu behandeln, Förderentscheidungen müssen an objektive und nachvollziehbare Kriterien gebunden sein. Günstlingswirtschaft, ideologische Vorauswahl und politische Loyalitätsprüfungen lehnen wir ab. Eine starke Demokratie braucht eine vielfältige, unabhängige Zivilgesellschaft – nicht staatlich alimentierte Ersatzparteien.
In der Islamismusprävention leisten die Präventionsprojekte der Halleschen Jugendwerkstatt einen wichtigen Beitrag und müssen daher weiterhin Förderung von Bund und Land erhalten.
Unsere Ziele:
- Zivilgesellschaft stärken und offene Räume für Engagement sichern
- Transparente, objektive Förderpraxis gewährleisten
- Pluralität und Meinungsvielfalt gezielt fördern
- „Demokratieförderung“ regelmäßig evaluieren
- Strukturen der Demokratieförderung regelmäßig evaluieren
- Vergabekriterien für Förderung an demokratische Standards binden
- Förderung an demokratische Standards binden
- Extremismusprävention rechtsstaatlich und gleichrangig ausrichten
- Gleichberechtigung mit Rechtssicherheit verbinden
- Indirekte Parteienfinanzierung durch NGOs beenden
- Unabhängige Kontrolle öffentlicher Mittel stärken
- Gemeinnützigkeit klar und eng definieren
2.5 Grundrechte schützen – Corona-Pandemie aufarbeiten
In Sachsen-Anhalt gilt auch im Jahr 2026 weiterhin formal eine Corona-Notlage. Diese steht in keinem Zusammenhang mehr mit einer akuten pandemischen Lage, macht aber deutlich, wie wissenschaftliche Begriffe und Instrumente politisch fortgeschrieben und missbraucht werden können. Obwohl das Ende der sogenannten Corona-Pandemie inzwischen mehr als zweieinhalb Jahre zurückliegt, beschäftigt diese Zeit bis heute viele Menschen im Land. Die damalige Pandemiepolitik mit Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Geschäfts- und Schulschließungen, Massentests, Zugangsbeschränkungen, Bußgeldern und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis Ende 2022 hat das gesellschaftliche Zusammenleben tiefgreifend geprägt. Die daraus entstandene gesellschaftliche Spaltung ist bis heute spürbar und hat sich eher verfestigt als aufgelöst.
Neben dieser gesellschaftlichen Spaltung sind vielfältige Folgen der Corona-Politik zu beobachten: gesundheitliche Belastungen durch Erkrankungen oder Impfnebenwirkungen, psychische Schäden infolge der Maßnahmenpolitik, ökonomische Verluste bis hin zum Verlust beruflicher Existenzen sowie finanzielle Belastungen durch Bußgelder und Strafmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Zeit zwingend erforderlich – auf Bundesebene, aber auch innerhalb der Zuständigkeiten des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Kommunen.
In der Corona-Zeit wurden Grundrechte in einem bislang nicht gekannten Ausmaß eingeschränkt. Inzwischen hat sich gezeigt, dass viele Maßnahmen keine tragfähige wissenschaftliche Grundlage hatten und teilweise mehr Schaden als Nutzen verursacht haben. Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft, die frühzeitig vor Überreaktionen und ungeeigneten Maßnahmen warnten, wurden diffamiert, ausgegrenzt oder delegitimiert. Menschen, die sich gegen die neu entwickelten und im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe entschieden, waren teils massiver Diskriminierung, sozialem Druck und beruflichen Nachteilen ausgesetzt. Besonders der Mittelstand wurde nur unzureichend vor den wirtschaftlichen Schäden durch übermäßige Einschränkungen geschützt.
Mittlerweile mehren sich Hinweise darauf, dass der Nutzen der Impfstoffe überschätzt wird bzw. berechtigterweise infrage gestellt wird und mögliche Risiken systematisch verharmlost wurden. Viele Betroffene berichten von schweren Nebenwirkungen, während Krankenkassendaten und ärztliche Berichte darauf hindeuten, dass Langzeitfolgen bislang nicht ausreichend erforscht oder dokumentiert sind. Die zuständigen Bundesbehörden stehen hier in der Pflicht, vollständige Transparenz herzustellen. Zur besseren medizinischen Versorgung von Menschen mit Post-Covid-, Post-Vac- und ME/CFS-Erkrankungen fordern wir den Aufbau spezialisierter Hochschulambulanzen auch in Sachsen-Anhalt.
Wir fordern daher die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt. Eine bloße Enquete-Kommission reicht zur Aufarbeitung nicht aus. Untersucht werden müssen insbesondere die Entscheidungsprozesse auf Landesebene, die wissenschaftlichen Grundlagen der Grundrechtseingriffe, die Rolle von Ministerien, Behörden und beratenden Gremien, wirtschaftliche Profiteure der Pandemiepolitik sowie die Auswirkungen der Maßnahmen auf Kinder, Jugendliche, Pflegebedürftige und andere vulnerable Gruppen. Ebenso gehört der Umgang mit Kritik und abweichenden Meinungen in Politik, Verwaltung und Medien auf den Prüfstand.
Menschen, die aufgrund überzogener oder später als untauglich erkannter Maßnahmen Strafen zahlen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen mussten, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Wir setzen uns für eine Amnestie und Rehabilitierung all jener ein, die aus Gewissensgründen gehandelt oder sich der Diskriminierung widersetzt haben.
Ohne eine ehrliche, transparente und umfassende Aufarbeitung kann es keine politische Erneuerung geben und verlorenes Vertrauen nicht zurückgewonnen werden. Ferner darf Sachsen-Anhalt weiteren internationalen Pandemieabkommen nur dann zustimmen, wenn zuvor Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Finanzierung und demokratische Kontrolle umfassend geprüft wurden. Weitere Souveränitätsübertragungen ohne parlamentarische Kontrolle lehnen wir ab.
Unsere Ziele:
- Medizinische Versorgung für Post-Covid, Post-Vac und ME/CFS ausbauen
- Rehabilitierung, Amnestie und Entschädigung für Corona-Benachteiligte ermöglichen
- Öffentliche Entschuldigung für Ausgrenzungen während der Corona-Zeit
- Erlass der Rückzahlungen von Coronahilfen bis 5.000 Euro
- Pandemieabkommen nur mit parlamentarischer Kontrolle und ohne Souveränitätsverlust