Programm

4. Daseinsfürsorge & Kultur

Öffentliche Daseinsvorsorge ist das Fundament eines funktionierenden Landes: Sie sorgt dafür, dass Menschen unabhängig von Einkommen und Wohnort gut leben können – mit verlässlicher sozialer Absicherung, erreichbarer Unterstützung im Alltag und echter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wenn soziale Ungleichheit wächst und Strukturen wegbrechen, verliert die Gemeinschaft an Zusammenhalt und die Region an Lebensqualität. Deshalb stärken wir Soziales, Kultur und Sport als zentrale Säulen der Gesellschaft: Sie schaffen Sicherheit, fördern Gesundheit und Bildung und ermöglichen Begegnung, Engagement und Selbstbestimmung. Unser Anspruch ist eine Politik, die sich an den realen Lebenslagen orientiert und niemanden zurücklässt.

4.1 Soziales schafft Kultur

Der gesellschaftliche Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt steht unter zunehmendem Druck. Wachsende soziale Ungleichheit, unsichere Arbeits- und Lebensbedingungen sowie strukturelle Benachteiligungen gefährden das Vertrauen in Politik und Staat. Soziale Sicherheit und faire Chancen sind jedoch unverzichtbare Voraussetzungen für eine stabile und solidarische Gesellschaft.

Gleichstellung, kulturelle Teilhabe und ein aktives Gemeinschaftsleben entscheiden maßgeblich darüber, ob Menschen sich gehört, anerkannt und eingebunden fühlen. Ob im Beruf, in der Familie, im Ehrenamt oder in der Freizeit: Es muss verlässliche Strukturen geben.

Soziales, Kultur und Sport sind daher zentrale Politikfelder für die Zukunft Sachsen-Anhalts. Sie stärken den Zusammenhalt, fördern Gesundheit und Bildung und schaffen Räume für Begegnung und Engagement. Unser Anspruch ist eine Politik, die sich an den realen Lebenslagen orientiert und soziale Gerechtigkeit, Vielfalt und gesellschaftliche Verantwortung nachhaltig stärkt.

Armut ist eine politische Entscheidung

Eine gerechte Gesellschaft lebt davon, dass jeder seinen Beitrag leistet – nicht nach Herkunft oder subjektivem Vermögen, sondern nach Leistungsfähigkeit. Doch in Deutschland wächst die Kluft zwischen Arm und Reich. Während große Vermögen von Steuerprivilegien profitieren, tragen viele Menschen mit geringem Einkommen einen überproportional hohen Anteil zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Diese Schieflage untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Ein fair gestaltetes Steuersystem ist dafür der Schlüssel. Wer mehr hat, soll mehr beitragen. Deshalb braucht es eine progressive Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen. Einkommen unter 2.000 Euro sollten steuerfrei sein. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt muss ihren Einfluss im Bundesrat und in den Länderbündnissen nutzen, um auf eine gerechte Steuerpolitik hinzuwirken.

Gleichzeitig muss sich Arbeit wieder lohnen. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung für soziale Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Einkommen leben können. Prekäre Beschäftigung und niedrige Löhne gefährden die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen – insbesondere in strukturschwachen Teilen Sachsen-Anhalts.

Um den Status eines Niedriglohnlandes zu beenden, fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde. Sonderregelungen müssen aufgehoben werden. Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – Frauen sind äquivalent zu Männern zu vergüten. Unternehmen, die Fördermittel des Landes erhalten oder öffentliche Aufträge ausführen, müssen mindestens nach Tarif bezahlen. Tariftreue ist Voraussetzung für öffentliche Förderung.

Doch nicht nur Einzelne, auch große Konzerne müssen Verantwortung übernehmen. Wenn internationale Unternehmen durch Steuerschlupflöcher ihre Abgaben minimieren, geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Ein transparentes und gerechtes Steuersystem ist daher unverzichtbar.

Dringenden Reformbedarf sehen wir auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In Deutschland erbt nur eine Minderheit nennenswerte Vermögen, die durch Ausnahmeregelungen häufig niedriger besteuert werden als kleine Erbschaften. Diese Ungleichbehandlung ist ungerecht und verfassungswidrig. Große Vermögen dürfen nicht weiter geschont werden.

Das BSW setzt sich zudem für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein: ab 25 Millionen Euro mit einem Steuersatz von einem Prozent, ab 100 Millionen mit zwei Prozent und ab einer Milliarde Euro mit drei Prozent. Auch wenn diese Entscheidung auf Bundesebene getroffen wird, ist es Aufgabe der Landespolitik, diesen Kurs aktiv einzufordern und zu unterstützen.

Die Erbschaftshöhe in Westdeutschland liegt erheblich über der in den neuen Bundesländern. Nach aktuellen Daten wurden 2022 in den alten Bundesländern pro Einwohner im Durchschnitt 812 Euro an steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen übertragen, während es in Sachsen-Anhalt 65 Euro waren – nicht einmal ein Zwölftel. Damit setzt sich die Diskrepanz in der Vermögensentwicklung weiter fort.

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter gut abgesichert sein. Die gesetzliche Rente ist das Fundament der Alterssicherung und darf kein Spielball von Sparmaßnahmen sein. Sie muss den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen. Dafür braucht es eine stabile Finanzierung, eine gerechte Verteilung der Beiträge und die vollständige steuerliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Die Renten müssen mit der Lebensrealität Schritt halten. Steigende Preise dürfen im Ruhestand nicht zur Bedrohung werden. Wir setzen uns für Reformen ein, die das Rentenniveau stabilisieren, Kürzungen verhindern und langjährige Arbeit anerkennen. Dazu gehören eine Mindestrente von 1.500 Euro nach 40 Beitragsjahren, die Steuerfreiheit von Renten bis 2.000 Euro und ein Rentenniveau von mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab.

Soziale Sicherheit ist eine Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und die Bereitschaft zur beruflichen Veränderung. Das BSW tritt für eine einheitliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ein, in die alle einzahlen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt soll sich auf Bundesebene für eine solidarische Bürgerversicherung einsetzen, die Altersarmut bekämpft, Pflege bezahlbar hält und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

Die Grundlage einer sicheren Rente entsteht im Arbeitsleben durch faire Löhne, gesunde Arbeitsbedingungen und verlässliche soziale Sicherungssysteme.

Unsere Ziele:

  • Gerechte Steuerpolitik zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
  • Mindestlohn von 15,00 Euro ohne Ausnahmen und gleiche Bezahlung für Frauen und Männer
  • Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen verbindlich durchsetzen
  • Bundespolitischen Einfluss für Vermögens- und Steuerreformen nutzen
  • Novellierung der Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Gesetzliche Rente stabil und armutsfest sichern
  • Rentenkürzungen ablehnen und Lebensleistung anerkennen

Gleichstellung voranbringen

Frauen- und Mädchenpolitik ist ein wichtiger Teil der Arbeit des BSW. Die Partei orientiert sich an der biologischen Zweigeschlechtlichkeit und den daraus resultierenden Schutzbedarfen von Frauen und Männern, wobei das biologische Geschlecht rechtlich unveränderbar ist und nur der Personenstand geändert werden kann. Artikel 3 des Grundgesetzes bildet die Grundlage. Das BSW möchte sicherstellen, dass die Rechte von biologischen Frauen und Mädchen gewahrt bleiben, insbesondere in geschlechtsspezifischen Schutzräumen wie Sport, Umkleiden, Frauenhäusern oder im Justizvollzug. Innerhalb der ersten zwei Jahre der Legislaturperiode sollen die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf Minderjährige und auf diese Schutzbereiche überprüft werden, um eine Empfehlung an den Bundesvorstand zu erarbeiten.

Frauen in Sachsen-Anhalt haben durch die Erfahrungen der DDR eine andere Prägung als viele Frauen in Westdeutschland. Berufstätigkeit von Frauen, wirtschaftliche Eigenständigkeit und eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung waren gesellschaftliche Normalität. Diese Errungenschaften sind nach der Wiedervereinigung nicht weiterentwickelt, sondern vielfach zurückgebaut worden. Der Übergang in die kapitalistische Wirtschaftsordnung hat für viele Frauen keine Verbesserung gebracht: geringere Einkommen, unsichere Beschäftigung und weniger Zeit für Familie prägen heute den Alltag. Bestehende Machtstrukturen führen dazu, dass Frauen häufiger in

Teilzeit arbeiten und geringere Einkommen erzielen – nicht aus freier Entscheidung, sondern weil Betreuung, Pflege und Existenzsicherung kaum vereinbar sind. Die Gleichstellungspolitik für Sachsen-Anhalt muss an die Tradition wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Frauen anknüpfen und darf sich nicht mit struktureller Benachteiligung abfinden. Hinzu kommt, dass Frauen den überwiegenden Teil der unbezahlten Sorgearbeit leisten – bei der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen und im Haushalt. Sie investieren täglich erheblich mehr Zeit in diese Arbeit als Männer. Wer mehr Sorgearbeit übernimmt, hat schlechtere berufliche Chancen und eine geringere soziale Absicherung im Alter.

Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe. In allen Politikfeldern müssen Maßnahmen daraufhin geprüft werden, ob sie Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit alle Zielgruppen fördern oder behindern. Statt ideologischer Debatten setzen wir auf eine Politik, die sich an den realen Lebenslagen der Menschen in Sachsen-Anhalt orientiert. Uns geht es nicht um Symbolik, sondern um konkrete Verbesserungen: eine gute Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit, wirksamer Schutz vor Gewalt, faire berufliche Chancen und soziale Sicherheit.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Schlüssel zur Gleichstellung. Wir wollen Müttern und Vätern echte Wahlfreiheit ermöglichen – ohne finanziellen oder gesellschaftlichen Druck, sich zwischen Erwerbsarbeit und Familienarbeit entscheiden zu müssen. Jedes Jahr stehen Eltern vor der Herausforderung, dass schulfreie Tage der Kinder die verfügbaren Urlaubstage deutlich übersteigen. Diese Lücke kann nur geschlossen werden, wenn das Land Sachsen-Anhalt verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung finanziert und die Kommunen bei der Umsetzung unterstützt.

Wir bekämpfen Gewalt gegen Frauen als klare staatliche Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt. Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen benötigen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung. Schutz darf nicht vom Wohnort oder von kommunalen Haushaltslagen abhängen. Der bestehende Mangel an Schutzplätzen zeigt deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist. Kein Schutzraum darf an Kapazitätsgrenzen scheitern. Das BSW setzt sich für Schutzräume vulnerabler Gruppen getrennt nach ihrem biologischen Geschlecht ein.

Gewaltambulanzen müssen langfristig abgesichert und landesweit ausgebaut werden – auch mit telemedizinischen Angeboten. Femizide müssen systematisch erfasst werden. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt soll ein eigenes Monitoring etablieren, um Prävention und Strafverfolgung zu verbessern. Sachsen-Anhalt ist zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet und muss einen verbindlichen Landesaktionsplan mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Berichterstattung und Beteiligung der Zivilgesellschaft verabschieden.

Wir stehen für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Die Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch ist auch in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend. Wir fordern perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB und verbessern zugleich auf Landesebene durch klare Versorgungsaufträge, Qualifizierung und wohnortnahe Angebote den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Wir wollen Anreize für Kliniken und Ärzte schaffen, sich an der medizinischen Versorgung zu beteiligen. Gesundheitsversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens gefährdet insbesondere die medizinische Versorgung von Frauen, etwa durch die Schließung von Geburtshilfe- und gynäkologischen Abteilungen im ländlichen Raum. Gleichstellungspolitik muss deshalb den verlässlichen Zugang zu Gesundheitsversorgung unabhängig von Wohnort und Einkommen sichern. Reproduktive Selbstbestimmung umfasst das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entscheidung über Schwangerschaft und Mutterschaft. Das BSW lehnt jede Form der Kommerzialisierung von Mutterschaft und Kinderwunsch ab. Babymessen, auf denen Leihmutterschafts-Agenturen oder Vermittler werben, Kontakte knüpfen oder Verträge anbahnen, sind in Sachsen-Anhalt zu verbieten. Das Land wird im Rahmen seiner Ordnungs- und Verbraucherschutzkompetenzen entsprechende Veranstaltungen untersagen und die Durchsetzung sicherstellen. Ziel ist der Schutz von Frauen vor Ausbeutung und von Kindern vor Menschenhandel. Das BSW Sachsen-Anhalt wird dem Bundesvorstand empfehlen, sich auf Bundesebene für ein umfassendes Verbot einsetzen.

Pflege muss gerecht gestaltet werden. Das Land Sachsen-Anhalt muss Pflegestützpunkte ausbauen, kommunale Kurzzeit- und Tagespflegeangebote sichern und pflegende Angehörige gezielt unterstützen. Landesprogramme sollen Zuschüsse, Rentenboni und Entlastungsangebote fördern, damit Pflegearbeit nicht zur Armutsfalle wird.

Wir wenden uns entschieden gegen Bestrebungen, die verpflichtende Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen. Gleichstellungsarbeit ist kein bürokratischer Luxus, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Ihre Abschaffung wäre ein fatales Signal – auch für Gleichstellungsakteure in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Sparprogramme dürfen nicht auf Kosten der Gleichstellung gehen.

Als Partei der Vernunft und der Gerechtigkeit für Sachsen-Anhalt setzen wir uns für die Rechte aller Bürger ein – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Klar ist: Menschen sind nicht gleich, ihre Rechte sind es. In diesem Sinne versteht sich das BSW als vernünftige Stimme für eine konkrete Politik im Land, die auch die alltäglichen Bedürfnisse von Minderheiten als Bürger unserer Gesellschaft wahrnimmt. Bis September 2025 wurden in Sachsen-Anhalt 1.834 gleichgeschlechtliche Eheschließungen registriert.

Diese Ehepartner können auf unseren Einsatz für den Schutz ihrer Rechte in einer sicheren Öffentlichkeit zählen. Dazu gehören auch Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung in staatlichen Institutionen. Die Prävention von und der Schutz vor Gewalttaten gegen Minderheiten sind staatliche Aufgaben, denen das BSW in Sachsen-Anhalt hohe Priorität einräumt.

Gleichzeitig sind bessere Qualitätskontrollen bei Beratungsstellen und Treffpunkten notwendig, die soziale Unterstützung für Minderheiten leisten. Dies ist auch gegenüber den Steuerzahlern im Hinblick auf Finanzierung und Nachhaltigkeit geboten. Debatten über Pronomen oder das Hissen von Flaggen im Landtag halten wir nicht für politische Kernaufgaben. Bürger entscheiden selbst, wie sie sprechen oder schreiben und welche Symbole sie verwenden.

Kitas und Schulen sind Orte der Bildung und Erziehung, die vor einseitiger ideologischer Einflussnahme geschützt werden müssen. Erziehung und Wertevermittlung sind in erster Linie Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten. Staatliche und kommunale Einrichtungen dürfen keine ideologischen Konzepte zu Themen wie Geschlecht, Sexualität oder Identität gegen den Willen der Eltern einführen oder fördern. Dabei hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen als besonders vulnerable Gruppe Vorrang.

Wir bleiben unseren Grundsätzen treu: Wir sind weder eine Verbots- noch eine Pflichtpartei. Die Forderungen von Minderheiten nach Sicherheit, rechtlicher Gleichstellung, Gesundheitsversorgung, zeitgemäßer Bildung und Emanzipation sind uns ebenso bekannt wie die Anliegen von Frauenverbänden. Vorrangig ist für uns das Wohl der Kinder, das nicht aus politischen Gründen gefährdet werden darf. Der Ausbau von Beratungsangeboten für Familien sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit diesen Themen, etwa in Schulen, gehören weiterhin zu den offenen Aufgaben in Sachsen-Anhalt.

Unsere Ziele:

  • Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen mit Beeinträchtigungen konsequent umsetzen
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken und strukturelle Benachteiligung abbauen
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch verlässliche Betreuung sichern
  • Pflegestützpunkte aufbauen
  • Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen und Schutzangebote ausbauen
  • Gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung gewährleisten
  • Pflege gerecht organisieren und pflegende Angehörige entlasten
  • Diskriminierung verhindern und gleiche Rechte für alle Bürger sichern

Kultur fördern – Vielfalt erhalten

Kultur ist die Grundlage für ein gelingendes und erfülltes Leben, für Freiheit, Zusammenhalt und eine demokratische Gesellschaft. Auch in Sachsen-Anhalt ist Kultur Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung und Teil öffentlicher Daseinsvorsorge. Wir stehen für den Erhalt der kulturellen Vielfalt im Land und für einen barriere- und voraussetzungsfreien Zugang zu Kulturangeboten – für alle Menschen, in allen Regionen und in allen Lebenslagen. Sachsen-Anhalt ist ein kulturell reiches Land mit einer hohen Dichte an UNESCO-Welterbestätten, Theatern, Museen, Orchestern, Orten der Industriekultur und kulturellen Bildungseinrichtungen. Der Kulturbegriff muss dabei weit gefasst werden. Kunst, kulturelle Bildung und kulturelle Praxis fördern soziale Kompetenzen, demokratische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt mit starken ländlichen Räumen ist Kultur ein zentraler Anker für Begegnung, Identität und Beteiligung.

Die kulturelle Prägung Sachsen-Anhalts ist stark von der DDR-Geschichte beeinflusst. Kultur war dort zugleich Alltagskultur, Bildungsauftrag und sozialer Raum – getragen von Betrieben, Kommunen, Vereinen und einer breiten Beteiligung der Bevölkerung. Diese Tradition verbindet bis heute einen sozialen Anspruch auf kulturelle Teilhabe für alle mit einem konservativen Bewusstsein für Gemeinschaft, regionale Identität und Beständigkeit. Nach der Wiedervereinigung sind viele dieser Strukturen weggebrochen oder ökonomischem Druck ausgesetzt worden. Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt muss an diese gewachsene Kultur der Teilhabe anknüpfen.

Wir fordern, dass das in der Gesetzgebung befindliche Kulturfördergesetz (Kultur FÖG LSA) 2026 verabschiedet wird. UNESCO-Welterbestätten, Theater, Museen, Orte der Industriekultur, kulturelle Bildungseinrichtungen und soziokulturelle Zentren sollen so dauerhaft gesichert und finanziell stabilisiert werden – mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Stärkung ländlicher Kulturorte.

Ein zentraler Bestandteil muss die Ausweitung und Verstetigung der institutionellen Förderung sein – insbesondere für kleine und mittlere Einrichtungen im ländlichen Raum. Auch drittmittelfinanzierte Projekte müssen abgesichert werden. Die freie Szene braucht langfristige Perspektiven, etwa durch Kulturstiftungen oder vergleichbare Modelle, die Planungssicherheit schaffen und kreative Arbeit ermöglichen.

Die soziale Lage von Künstlern und Kulturschaffenden ist gezielt zu verbessern – etwa durch eine Reform der Künstlersozialkasse, besseren Schutz vor Altersarmut und Verdienstausfällen sowie durch die Stärkung der Arbeitsbedingungen freier und projektbezogen arbeitender Akteure.

Sachsen-Anhalt verfügt über eine vielfältige Theater-, Orchester- und Kulturlandschaft – von landesbedeutsamen Häusern bis zu regionalen Bühnen und freien Initiativen. Diese kulturellen Leuchttürme müssen dauerhaft erhalten bleiben. Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kinos und Galerien bilden das Rückgrat der kulturellen Grundversorgung. Sie müssen strukturell gestärkt und unabhängig von konjunkturellen Schwankungen abgesichert werden. Freie Lehrkräfte brauchen faire Honorare, tarifnahe Absicherung und landeseinheitliche Standards. Kulturelle Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

Die kulturellen und sozialen Angebote kirchlicher Einrichtungen, die insbesondere im ländlichen Raum oft die letzten verbliebenen Kultur- und Begegnungsorte darstellen, sind als Teil der kulturellen Infrastruktur anzuerkennen und in Förderkonzepte einzubeziehen.

Soziokulturelle Einrichtungen erfüllen eine zentrale Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere dort, wo andere öffentliche Infrastruktur bereits weggebrochen ist. Auch lokale Kulturformen – vom Heimatmuseum über Chöre, Traditionsvereine und Dorffeste bis hin zu alternativen Kulturprojekten – sind Teil der kulturellen Vielfalt Sachsen-Anhalts und verdienen Anerkennung und Förderung.

Frühe kulturelle Bildung ist entscheidend. Kinder und Jugendliche müssen unabhängig vom Wohnort regelmäßig Zugang zu Theater, Musik, Kunst und Literatur haben – im Unterricht ebenso wie durch Kooperationen mit Kultureinrichtungen. Eintrittsfreier Zugang zu Museen und Bibliotheken für Schüler, Auszubildende und Studierende ist ein wichtiges Ziel. Die strukturelle Benachteiligung ländlicher Räume muss auch im Kulturbereich abgebaut werden, etwa durch die Förderung von Mobilität und kulturellen Angeboten vor Ort. Förderprogramme für Kinder und Jugendliche sind gezielt auszubauen, um frühzeitig kulturelle und künstlerische Talente zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Förderprogramme müssen transparent, diskriminierungsfrei und ohne politische Loyalitätszwänge ausgestaltet sein. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln darf nicht von ideologischen Bekenntnissen abhängen. Stattdessen brauchen Antragsteller Vorfinanzierungsmöglichkeiten, Planungssicherheit und den Abbau bürokratischer Hürden. Wir setzen uns für ein Klima der offenen Debatte ein, in dem unterschiedliche kulturelle und gesellschaftliche Positionen respektiert werden. Kunst- und Meinungsfreiheit sind zu schützen; Einschränkungen der Meinungsäußerung lehnen wir ab. Förderentscheidungen müssen frei von politischer oder ideologischer Einflussnahme bleiben.

Architektur ist sichtbarer Ausdruck von Kultur und Geschichte. Sie prägt Städte, Dörfer und Landschaften und stiftet Identität. Historische Stadtkerne, Industriebauten und Zeugnisse der Alltagsarchitektur sind Teil der Geschichte Sachsen-Anhalts und verdienen Pflege, Erhalt und behutsame Weiterentwicklung. Wir stellen uns gegen die fortschreitende Verödung durch monotone Zweckbauten und gesichtslose Investorenarchitektur. Wo Erhalt wirtschaftlich oder statisch nicht mehr möglich ist, müssen auch Rückbau und qualitätsvolle Neubebauung verantwortungsvoll diskutiert werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil kulturellen Lebens. Wir wollen die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements stärken – von Nachbarschaftsinitiativen, Gartenprojekten und Sportvereinen bis zu Kultur- und Bildungsinitiativen. Statt einseitig politisch ausgerichtete, intransparente Strukturen zu fördern, setzen wir auf echte Beteiligung, demokratische Selbstorganisation und Orte, an denen Menschen sich begegnen, austauschen und gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Sachsen-Anhalt ist zugleich ein modernes Reiseland. Kultur, Weinanbau, Geschichte und Landschaft bilden eine zentrale Grundlage touristischer Entwicklung. Förderpolitisch sind insbesondere die Themenlinien Weltkultur und Geschichte, landschaftlich und architektonisch prägende Orte sowie naturnahe und nachhaltige Angebote zu stärken.

Unsere Ziele:

  • Kultur als Teil der Daseinsvorsorge flächendeckend sichern
  • Kulturfördergesetz auf Wirksamkeit evaluieren
  • Soziale Absicherung von Kulturschaffenden verbessern
  • Kulturelle Infrastruktur dauerhaft absichern
  • Ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Kulturengagement stärken
  • Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche ausbauen
  • Historische, industrielle und identitätsstiftende Architektur erhalten
  • Kultur und Geschichte als Grundlage nachhaltiger touristischer Entwicklung stärken

Breitensport stärken

Sport erfüllt viele Funktionen: die Stärkung des sozialen Miteinanders und die Förderung eines gesunden Lebensstils. Darum will das BSW Sport allen Menschen zugänglich

machen und setzt sich daher insbesondere für die Förderung und Weiterentwicklung des Breitensports ein. Deshalb muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erhaltung oder den Neubau von Sportstätten investiert werden. Oberste Priorität haben hierbei Sportstätten, welche primär für den Schulsport benötigt werden sowie Hallen- und Freibäder, um die Schwimmfertigkeit in der Bevölkerung zu erhalten oder gar zu verbessern. Dabei sind Förderprogramme langfristig, unkompliziert und verlässlich auszugestalten sowie stärker auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Mehrfachnutzung auszurichten.

Trainer im Leistungssport brauchen eine angemessene Bezahlung und die Athleten die personelle Absicherung des Trainingsbetriebs. Der nachhaltige Aufbau von Nachwuchs- und Leistungssport erfordert zudem dauerhaft gesicherte Trainerstellen sowie moderne und leistungsfähige Stützpunktstrukturen. Die sportmedizinische Untersuchung von Kindern und Jugendlichen zur Aufnahme in die Landessportschulen muss kostenfrei werden.

Ehrenamtlich Tätige müssen mehr Anerkennung erfahren und die Hürden für nebenberufliches Engagement abgebaut werden. Dazu bedarf es einer Ausweitung des Freistellungsgesetzes auf privates Ehrenamt, die Erhöhung von Ehrenamtspauschalen sowie die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Rentenberechnung. Gleichzeitig müssen Verwaltungs- und Förderverfahren vereinfacht werden, um Vereine und Verbände spürbar zu entlasten. Auch sogenannte Ehrenamtskarten, die regionale Vergünstigungen in unterschiedlichsten Bereichen bieten, haben sich vielerorts bewährt. Ihre Zugänglichkeit sollte jedoch verbessert werden, da die derzeitigen Voraussetzungen für den Erhalt häufig noch zu hoch angesetzt sind.

Kinder- und Jugendsport ist ein zentraler Bestandteil der gesellschaftlichen Entwicklung und muss flächendeckend abgesichert werden. Dafür sind eine stärkere Zusammenarbeit von Schulen, Kitas und Sportvereinen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die Sportjugendarbeit notwendig.

Das BSW Sachsen-Anhalt unterstützt die sportpolitischen Forderungen 2026 des Landessportbundes für die Sportentwicklung im Land.

Unsere Ziele:

  • Sportstätten bedarfsgerecht erhalten und ausbauen
  • Verlässliche, einfache Sportförderung sicherstellen
  • Ehrenamt im Sport nachhaltig stärken
  • Kinder-, Jugend- und Leistungssport dauerhaft fördern

4.2 Gute Bildung – Starke Zukunft

Lesen, Schreiben und Rechnen sind die Grundlagen jeder schulischen Bildung. Doch auch in Sachsen-Anhalt verlassen zu viele Kinder die Grundschule, ohne diese Kernkompetenzen sicher zu beherrschen. Vergleichsstudien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Schüler die Mindeststandards im Lesen und Rechnen nicht erreicht. Besonders betroffen sind Kinder aus bildungsfernen Haushalten sowie aus sozial benachteiligten Regionen.

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt steckt von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule in einer tiefen Personal- und Strukturkrise. In Kitas fehlen Fachkräfte, Plätze und Zeit für pädagogische Arbeit. Schlechte Personalschlüssel machen frühkindliche Bildung oft zur bloßen Betreuung, statt Grundlagen für Sprache, Mathematik und soziale Entwicklung zu legen.

An den Schulen arbeiten Lehrkräfte am Limit. Große Klassen, Unterrichtsausfall, fachfremder Einsatz und stetig steigende Anforderungen führen zu Überlastung und wachsendem Krankenstand. Gleichzeitig ist eine zunehmende Noteninflation zu beobachten, die Leistungsdefizite überdeckt, statt sie gezielt anzugehen. Noten verlieren dadurch ihre Aussagekraft – für Schüler ebenso wie für Eltern, Ausbildungsbetriebe und Hochschulen.

Inhaltlich ist eine Fehlentwicklung zu erkennen: Zu oft steht das Auswendiglernen von Daten und formalen Vorgaben im Vordergrund, statt echtes Verstehen, kritisches Denken und kreatives Arbeiten zu fördern. Lehrpläne sind überfrachtet, schlecht aufeinander abgestimmt und verfehlen zunehmend den eigentlichen Zweck von Bildung. Besonders in den MINT-Fächern fehlt eine solide, verständnisorientierte Grundlagenvermittlung, die Stärken erkennt und fördert, statt früh zu selektieren. Praxisnahe, handwerkliche und technische Bildung ist für viele Schüler wertvoll. Die kulturell künstlerische Erziehung ist ein unverzichtbares Element der universellen Bildung. Dabei sollten musische Fächer überall verlässlich angeboten werden, da sie Kreativität fördern und einen respektvollen Umgang miteinander stärken.

Auch Fragen der Gesundheit und Lebensführung gehören stärker in den Bildungsauftrag. Ernährung, Bewegung und der bewusste Umgang mit Konsum und Umweltbelastungen müssen altersgerecht thematisiert werden. Schule soll befähigen, informierte und verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen – nicht nur Prüfungen zu bestehen.

Besonders problematisch ist die wachsende soziale Spaltung im Bildungssystem. Die Trennung nach Einkommen, Herkunft und Wohnort beginnt früh und setzt sich durch das Schulleben fort. Bildung in Sachsen-Anhalt muss wieder ein Instrument des sozialen Ausgleichs werden – nicht der Reproduktion von Armuts- und Reichtumslagen. Diese Missstände sind politisch gemacht. Sachsen-Anhalt braucht einen grundlegenden Kurswechsel in der Bildungspolitik: weg von Sparlogik, Steuerungsillusionen und formaler Leistungsschau – hin zu Qualität, Verständnis, demokratischer Bildung und sozialer Gerechtigkeit. Bildung muss befähigen, nicht dressieren. Sie muss Wissen, Urteilskraft und Verantwortung fördern – als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und eine demokratische Gesellschaft.

Gute Schulen für alle Kinder

Bildung ist ein Menschenrecht. Jedes Kind in Sachsen-Anhalt hat Anspruch auf eine faire Bildungsperspektive – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder Einkommen der Eltern. Das erfordert ausreichende finanzielle Mittel, aber vor allem politischen Willen und eine Rückbesinnung auf das Wesentliche: pädagogische Qualität, Zeit für individuelle Förderung, soziales Lernen in Gemeinschaft und die Konzentration auf den Bildungsauftrag.

Zu fairen Bildungschancen gehört auch der uneingeschränkte Zugang zu notwendigen Lernmitteln. In Sachsen-Anhalt ist die Lernmittelfreiheit jedoch bislang nicht vollständig umgesetzt. Zwar bestehen Ausleihsysteme und Entlastungsregelungen, dennoch werden Eltern weiterhin über Gebühren und Eigenanschaffungen an den Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte beteiligt. Damit bleibt der Zugang zu notwendigen Lernmitteln teilweise vom Geldbeutel der Familien abhängig. Das BSW setzt sich dafür ein, in Sachsen-Anhalt eine echte Lernmittelfreiheit einzuführen, die allen Schülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft kostenfreien Zugang zu den erforderlichen Lehr- und Lernmitteln garantiert.

In Sachsen-Anhalt sind die strukturellen Voraussetzungen für guten Unterricht seit Jahren unzureichend. Die Heterogenität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen nimmt in allen Schulformen zu. Damit steigen die Anforderungen an eine notwendige und didaktisch gebotene Individualisierung des Unterrichts – sowohl in der Vorbereitung als auch in der Begleitung der Lernprozesse. Diese zusätzlichen Anforderungen treffen auf ein Bildungssystem, das personell und strukturell überlastet ist.

Kinder und Jugendliche mit Konzentrationsschwierigkeiten, sozial-emotionalen Belastungen oder Verhaltensauffälligkeiten – ebenso wie besonders sensible oder zurückgezogene Schüler – benötigen gezielte Unterstützung. Schulen müssen in der Lage sein, Unterschiedlichkeiten in der Persönlichkeit als eine zu berücksichtigende Tatsache anzuerkennen und pädagogisch zu begleiten. Dafür fehlen jedoch häufig Zeit, Fachpersonal und geeignete Rahmenbedingungen.

Hinzu kommt, dass der Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache auch in Sachsen-Anhalt steigt. Viele dieser Kinder kommen ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die Grundschule. Sprachliche Defizite werden zu früh zu Lernhemmnissen und ziehen sich oft durch die gesamte Schullaufbahn. Frühzeitige, systematische Sprachförderung ist notwendig, wird aber vielerorts nicht ausreichend umgesetzt.

Gleichzeitig wächst der Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung. Inklusion bleibt in Sachsen-Anhalt häufig ein Anspruch auf dem Papier, weil die personelle und materielle Ausstattung fehlt. Sonderpädagogen sind zu knapp, Klassen zu groß, und zusätzliche Fachkräfte wie Zweitlehrkräfte, Schulbegleitungen oder pädagogische Assistenzen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Lehrkräfte müssen sonderpädagogische Aufgaben zusätzlich zu ihrem regulären Unterricht übernehmen. Das führt zur Überlastung des Personals und wird den Bedürfnissen aller Kinder nicht gerecht.

Ohne eine grundlegende Stärkung der personellen, materiellen und räumlichen Ressourcen droht Sachsen-Anhalt bei der Unterrichtsqualität weiter zurückzufallen – mit gravierenden Folgen für Bildungschancen, Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Lehrkräfte werden zunehmend mit zusätzlichen Aufgaben belastet, weil unterstützendes Personal fehlt. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, IT-Betreuung, pädagogische Assistenz und Verwaltungsunterstützung sind an vielen Schulen unzureichend vorhanden. Studien und gewerkschaftliche Erhebungen zeigen, dass Lehrkräfte immer weniger Zeit für ihre eigentliche Kernaufgabe – den Unterricht – haben.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Wir unterstützen eine datensparsame, transparente und manipulationssichere Lösung unter Beteiligung der Personalräte, um die tatsächliche Arbeitsbelastung sichtbar zu machen und wirksam zu begrenzen.

Der Lehrkräftemangel ist eines der gravierendsten Probleme im Bildungssystem des Landes und führt zu Unterrichtsausfall, fachfremdem Einsatz sowie zum Wegfall ganzer Fächer, insbesondere in den Bereichen Musik, Kunst und Technik. Die Lehrerausbildung und der Lehrerberuf müssen attraktiver werden. Eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung um ein bis zwei Stunden würde Lehrkräfte und Referendare spürbar entlasten und den zahlreichen Zusatzaufgaben Rechnung tragen. Viele Lehrkräfte sehen sich derzeit gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren – mit entsprechenden finanziellen Einbußen. Kürzungen bei Anrechnungsstunden, Altersermäßigungen und Zusatzaufgaben müssen zurückgenommen werden. Eine ausreichende Vertretungsreserve ist zwingend notwendig. Zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen müssen Schulsekretariate aufgewertet, ihre Aufgaben erweitert und gemeinsam von Land und Kommunen finanziert werden. Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen, leistungsgerechte Bezahlung und die unbefristete Einstellung aller angestellten Lehrkräfte ein.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen darf kein Selbstzweck sein. In der Sekundarstufe braucht es klare Regeln, die eigenständiges Denken sichern und echte Eigenleistung bewertbar halten. Neue Prüfungsformate müssen Verständnis, Anwendung und Reflexion prüfen – nicht die Nutzung von Algorithmen. Lehrkräfte brauchen dafür gezielte Aus- und Fortbildung. Digitale Geräte sind Werkzeuge, keine pädagogische Lösung. In der Grundschule lehnen wir ihren Einsatz ab, da sie den Erwerb grundlegender Fähigkeiten beeinträchtigen. Außerdem setzen wir uns für ein verbindliches Smartphone-Verbot im Schulalltag ein, um Ablenkung, Leistungsabfall, soziale Konflikte und digitale Abhängigkeiten zu reduzieren.

Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt muss es ermöglichen, unterschiedliche Begabungen zu erkennen und gezielt deren Entwicklung zu fördern. Die frühzeitige Selektion in der 4. Klasse für den zukünftigen Schulweg steht dem entgegen und benachteiligt zudem Kinder aus sozial schwächeren Haushalten.  Die Schulentwicklungsplanung ist auch angesichts der demographischen Entwicklung überfordert und führt zu immer weiteren Schulwegen. Das gegliederte Schulsystem hat sich überlebt. Praxisnahe Bildungswege sind für viele Kinder besser geeignet als ein einseitiger Fokus auf das Gymnasium. Längeres gemeinsames Lernen bleibt ein wichtiges Ziel. Der Druck, das Abitur als einzigen Weg zum Erfolg zu betrachten, belastet Familien und Kinder. Überforderung, Leistungsdruck, Nachhilfe und Schulabbrüche sind häufige Folgen. Das BSW ist deshalb für längeres gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse. Regelungen, wonach Kinder nicht die wohnortnahe Schule besuchen dürfen, sondern eine entfernte Schule, weil sie in ihrem Landkreis liegt, sind aufzuheben.

Der Sanierungsstau an den Schulen in Sachsen-Anhalt ist erheblich. Marode Gebäude, veraltete Heizungen, mangelhafter Brand- und Lärmschutz, schlechte Akustik und unzureichende Sanitäranlagen sind vielerorts Realität. Technische Ausstattung fehlt oder ist veraltet, Reparaturen ziehen sich durch langwierige Verwaltungsprozesse. Auch die digitale Infrastruktur leidet unter instabilen Netzen und fehlender IT-Betreuung.

Besonders im ländlichen Raum drohen Schulschließungen, wenn Mindestschülerzahlen unterschritten werden. Statt innovative Konzepte zum Erhalt wohnortnaher Schulen zu entwickeln, setzen Land und Kommunen häufig auf Zentralisierung. Für viele Kinder bedeutet dies lange Schulwege, weniger Freizeit und eingeschränkte soziale Teilhabe. Sachsen-Anhalt braucht moderne, funktionale Schulgebäude, ein leistungsfähiges Verwaltungsmanagement und eine Schulpolitik, die Bildung vor Sparlogik stellt.

Unsere Ziele:

  • Längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 6, perspektivisch bis Klasse 8 einführen
  • Freie Schulwahl auch über Landkreisgrenzen ermöglichen
  • Unterrichtsqualität durch bessere Ausstattung und moderne Schulen sichern
  • Keine Smartphones und Tablets im Unterricht bis Klasse 8
  • Multiprofessionelle Schulen mit mehr Unterstützungspersonal ausbauen
  • Lehrkräfte entlasten und Arbeitsbedingungen verbessern
  • Schulsekretariate aufwerten und besser ausstatten
  • Digitalisierung verantwortungsvoll und altersgerecht gestalten
  • Gemeinschaftsschulen als Leitmodell etablieren
  • Bildung priorisieren: wohnortnahe Schulen sichern, Schließungen vermeiden
  • Schulen mit eigenverantwortlichen Finanzmitteln so ausstatten, dass Projekte, kurzfristige Maßnahmen und der betriebliche Ablauf der Schule gewährleistet sind

Beitragsfreie Kitas

Frühkindliche Betreuung und Bildung sind entscheidend für gleiche Startchancen und die gesunde Entwicklung aller Kinder. Auch in Sachsen-Anhalt stehen nach regionalen Kitaplänen insbesondere im Krippen- und Ganztagsbereich seit Jahren zu wenige Erzieher zur Verfügung. Der anhaltende Personalmangel verschärft sich weiter und führt zu eingeschränkten Betreuungszeiten, langen Wartelisten sowie einer wachsenden Belastung der Beschäftigten.

Eine flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung sollte selbstverständlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur und Voraussetzung für die Berufstätigkeit von Eltern. Diese Tradition der staatlichen Verantwortung für Betreuung und Bildung gilt es weiterzuentwickeln und an heutige pädagogische und gesellschaftliche Anforderungen anzupassen – statt sie durch Personalmangel und Unterfinanzierung zu unterlaufen.

Obwohl in den letzten drei Jahren die Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt um ein Drittel zurückgegangen sind, sind mancherorts Kita-Plätze, insbesondere im Krippen- und Ganztagsbereich, weiterhin schwer zu bekommen. Denn mit dem Geburtenrückgang stehen Kommunen nochmals unter Druck. Sofern das Land hier nicht finanziell ausgleicht, stehen weitere Schließungen kleinerer Kindertagesstätten auf dem Plan. Die Wege für die Eltern bis zur nächsten Kindertagesstätte verlängern sich. So könnte jetzt in den Kindertagesstätten der Personal-Kind-Betreuungsschlüssel zugunsten einer besseren Bildungsarbeit und Betreuungsqualität gestärkt werden. Denn trotz formaler Betreuungsschlüssel ist die Realität bislang in vielen Einrichtungen von Engpässen geprägt. Qualifiziertes Fachpersonal fehlt, Vertretungen sind kaum verfügbar, und zunehmend werden Hilfskräfte eingesetzt, um den Betrieb überhaupt aufrechterhalten zu können. Pädagogische Qualität leidet unter diesem Dauerstress erheblich. Gleichzeitig werden seit Jahren zu wenige Erzieher ausgebildet. Der bestehende Fachkräftemangel verschärft sich dadurch weiter und führt zu eingeschränkten Betreuungszeiten, langen Wartelisten und einer wachsenden Belastung der Beschäftigten. Für die Entwicklung von Kindern ist das tägliche soziale Miteinander elementar. Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir setzen uns deshalb für beitragsfreie Kitas in Sachsen-Anhalt ein.

Des Weiteren ist der Anteil gut qualifizierter Fachkräfte in den Kitas auch in Sachsen-Anhalt rückläufig. Vertretungs-, Fortbildungs- und Qualifizierungszeiten werden in der Personalplanung vieler Träger nicht ausreichend berücksichtigt. Die Folgen sind Überlastung, hohe Krankenstände und eine wachsende Fluktuation im Beruf.

Eine grundlegende Reform des Kinderförderungsgesetzes in Sachsen-Anhalt ist überfällig. Ausbildungskapazitäten für staatlich anerkannte Erzieher müssen deutlich ausgeweitet und Studienplätze in der Kindheitspädagogik ausgebaut werden. Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im frühkindlichen Bereich müssen aufgewertet werden – durch angemessene Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten und eine faire Vergütung der Auszubildenden.

Gleichzeitig braucht es wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Bildungskonzepte, die gemeinsam mit Fachverbänden entwickelt und regelmäßig evaluiert werden. Die gestiegenen pädagogischen Anforderungen an den Beruf erfordern neue Perspektiven, Aufstiegsmöglichkeiten und Entlastungsmodelle, um die Attraktivität des Berufsfeldes nachhaltig zu erhöhen.

Durch den wachsenden Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache besteht auch in Sachsen-Anhalt ein besonderer Handlungsbedarf bei der sprachlichen und sozialen Förderung in Kitas und Ganztagsangeboten. Verbindliche Sprachstandserhebungen vor Schuleintritt sind notwendig, um Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen. Die Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter leisten hierbei einen wichtigen Beitrag, müssen aber personell und organisatorisch ausreichend ausgestattet sein.

Inklusion muss in Sachsen-Anhalt endlich flächendeckend umgesetzt werden. Dazu braucht es ausreichend qualifizierte Inklusionsfachkräfte, verlässliche Finanzierung und personelle Ausstattung aller Einrichtungen. Gleichzeitig müssen sonder- und heilpädagogische Angebote für Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen erhalten und weiterentwickelt werden. Inklusion darf nicht auf Kosten der Qualität gehen. Und schon jetzt müssen auch die Folgen des Geburtenrückgangs für die Schulen mitgedacht werden. Gleiches trifft auch auf die Grundschulen und Horte zu. Um weitere Schließungen von Grundschulen zu vermeiden, muss die Mindestklassenstärke in ländlichen Regionen von 15 Schülern beibehalten und die Zweizügigkeit nicht zur Bedingung werden.

Unsere Ziele:

  • Flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung sichern
  • Perspektivisch beitragsfreie Kitas einführen
  • Fachkräftemangel durch mehr Ausbildungsplätze bekämpfen
  • Bessere Betreuung durch verbesserte Personalschlüssel
  • Arbeitsbedingungen und Bezahlung im Kita-Bereich verbessern
  • Pädagogische Qualität und Fortbildung stärken
  • Frühzeitige Sprachförderung ausbauen
  • Inklusion verlässlich und ausreichend finanzieren

Soziale Arbeit stärkt Bildung

In Sachsen-Anhalt ist die Schulsozialarbeit vielerorts weder flächendeckend noch langfristig abgesichert. Stellen sind häufig befristet, oft nur in Teilzeit und nicht selten an externe Träger ausgelagert. Das führt zu einem Flickenteppich an Zuständigkeiten, fehlender Kontinuität und unklarer Verantwortung. Besonders kleinere Schulen und der ländliche Raum sind massiv unterversorgt. An zahlreichen Schulen gibt es entweder gar keine Schulsozialarbeit oder lediglich minimale Stundenkontingente, die dem tatsächlichen Bedarf in keiner Weise gerecht werden. In keinem anderen Bundesland müssen so viele Schülerinnen und Schüler von so wenigen Schulsozialarbeitern betreut werden – mit durchschnittlich rund 9.670 Schülern pro Fachkraft ist eine angemessene Begleitung kaum möglich.

Schulsozialarbeit ist jedoch unverzichtbar für Prävention, Integration, Konfliktlösung und die Unterstützung von Lehrkräften. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Bildungspolitik und muss dauerhaft abgesichert werden. Die Landesförderung ist seit Jahren nicht bedarfsgerecht ausgestaltet; selbst an großen Schulen reicht sie oft nur für eine halbe Stelle. Jede weitere Kürzung oder Nichtdynamisierung der Mittel würde die Situation weiter verschärfen – mit besonders dramatischen Folgen für Schulen in sozial belasteten Regionen.

Wir brauchen einen verbindlichen, landesweiten Personalschlüssel für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, orientiert am Bundesdurchschnitt. Jede Schule muss dauerhaft mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle haben, Förderschulen benötigen angepasste Schlüssel. Befristungen und die Abhängigkeit von projektgebundener Förderung, insbesondere aus ESF-Mitteln, müssen beendet werden. Schulpsychologen müssen stärker präventiv arbeiten können und für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte niedrigschwellig erreichbar sein.

Multiprofessionelle Teams müssen vom Ausnahmefall zum Standard werden. Neben Schulsozialarbeit und Schulpsychologie gehören dazu Inklusionsfachkräfte, Verwaltungspersonal, IT-Unterstützung, Lehrerassistenzen und Schulgesundheitsfachkräfte. Uns ist bewusst, dass der notwendige Personalaufbau Zeit braucht. Kurzfristig können ehrenamtlich Engagierte, Rentner sowie pädagogische Fachkräfte durch gezielte Qualifizierung und staatliche Unterstützung eingebunden werden. Ehrenamtliches Engagement ist zu fördern, steuerlich zu entlasten und professionell zu begleiten. Auch Erzieherinnen, Erzieher und Heilerziehungspfleger sollen durch Weiterbildungen stärker in schulische Unterstützungsstrukturen einbezogen werden.

Langfristig führt kein Weg an massiven Investitionen vorbei: in frühkindliche Bildung, Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Sucht- und Radikalisierungsprävention sowie in die Betreuung von Geflüchteten. Wir brauchen mehr Ganztagsschulen, bessere Betreuungsschlüssel, kleinere Klassen und Gruppen, mehr Sport-, Kultur- und Freizeitangebote sowie ausreichend Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrkräfte. Diese Investitionen kosten Geld – aber jeder Euro, der früh eingesetzt wird, spart ein Vielfaches an späteren Kosten für Gesundheits-, Sozial- und Strafverfolgungssysteme.

Brennpunktschulen erhalten bislang zu wenig gezielte Unterstützung. Familienzentren, die soziale Arbeit, Elternberatung und Schule sinnvoll miteinander verbinden könnten, sind kaum vorhanden. Gleichzeitig ist die Zahl der Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr an Schulen viel zu gering, um den wachsenden Unterstützungsbedarf aufzufangen. Lehrkräfte müssen dadurch Aufgaben übernehmen, für die sie weder ausgebildet noch vorgesehen sind – und füllen so notdürftig die Lücken eines unterfinanzierten Systems.

Ganztagsschule darf keine bloße Aufbewahrung am Nachmittag sein. Sie braucht qualitativ hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach bewährten Standards der Horte und der Jugendhilfe. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Sachsen-Anhalt ist darauf bislang unzureichend vorbereitet. Es fehlen Plätze, Fachkräfte und geeignete Räumlichkeiten – insbesondere im ländlichen Raum.

Angesichts des steigenden Bedarfs besteht die reale Gefahr, dass der Ausbau des Ganztagsunterrichts mit billigen Übergangslösungen erfolgt und pädagogische Qualität auf der Strecke bleibt. Das Wohl der Kinder und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten müssen im Mittelpunkt stehen – nicht Sparzwänge oder formale Erfüllung eines Rechtsanspruchs.

Ganztagsangebote an Schulen sind ein zentrales Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die individuelle Förderung der Schüler und Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu sichern. In Sachsen-Anhalt verfügen derzeit nur rund 14 % der allgemeinbildenden Schulen über ein Ganztagsangebot, insbesondere in ländlichen Regionen besteht ein deutlicher Nachholbedarf. Zum Vergleich: In Sachsen sind fast alle Schulen mit Ganztagsangeboten ausgestattet, was zeigt, wie umfassend eine flächendeckende Versorgung möglich ist.

Um diese Lücke zu schließen, sollte die Landesregierung eine eigene Ganztagsverordnung einführen, ein landeseigenes Förderprogramm aufbauen und eine Qualitätsoffensive „Ganztag 2030“ starten. Infrastruktur, Personal und pädagogische Konzepte müssen gezielt gestärkt werden, und Schulträger sollten bei Planung, Bau und Kooperationen unterstützt werden. Ziel ist es, Ganztagsbildung als strategische Landesaufgabe zu verankern, Chancengleichheit zu fördern und insbesondere die Bildungschancen in ländlichen Regionen nachhaltig zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist auch das geplante neue Schulgesetz in Sachsen-Anhalt kritisch zu bewerten. Es setzt auf neue Strukturen, zusätzliche Vorgaben und erweiterte Aufgaben, ohne die dafür notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Statt Schulen zu entlasten, droht es Bürokratie auszubauen, Unterricht weiter zu verknappen und Verantwortung nach unten zu verlagern. Inklusion, Ganztagsausbau, Sprachförderung und sozialer Ausgleich werden rechtlich ausgeweitet, praktisch aber nicht ausreichend unterlegt. Ein Schulgesetz, das diese Realität ignoriert, verschärft bestehende Probleme, statt sie zu lösen. Sachsen-Anhalt braucht kein weiteres Reformpapier, sondern ein Bildungsgesetz, das Ressourcen verbindlich sichert, multiprofessionelle Unterstützung ausbaut, Mitbestimmung stärkt und den Schulen Zeit, Personal und Vertrauen gibt.

Bildung und Gesundheit dürfen dabei nicht getrennt voneinander gedacht werden. Gesundheit beginnt bei gesunder Ernährung und frühzeitiger Prävention. Kindern sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig mit einem bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu beschäftigen – etwa durch Schulgartenunterricht, soziale Gärten und praktische Ernährungsbildung. Gleichzeitig braucht es eine flächendeckende, kostenfreie und gesunde Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Gute Ernährung ist keine Privatsache, sondern eine Voraussetzung für Konzentration, Lernfähigkeit und gleiche Bildungschancen.

Unsere Ziele:

  • Schulsozialarbeit flächendeckend und dauerhaft sichern
  • Bedarfsgerechte, verlässliche Finanzierung gewährleisten
  • Brennpunktschulen gezielt stärken
  • Qualitativ hochwertige Ganztagsschulen mit Fachkräften und Räumen ausbauen
  • Ganztagsbildung als strategische Landesaufgabe verbindlich verankern
  • Schulgesetz praxisnah reformieren und Schulen entlasten
  • Kostenfreie, gesunde Verpflegung in Kitas und Schulen sichern

4.3 Wissenschaft braucht Freiheit

Wissenschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag für gesellschaftlichen Fortschritt, demokratische Meinungsbildung und nachhaltige Entwicklung. Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden kann, müssen Universitäten und Forschungseinrichtungen frei von politischer Vereinnahmung und übermäßiger wirtschaftlicher Einflussnahme arbeiten. Insbesondere die Grundlagenforschung benötigt eine verlässliche und dauerhafte öffentliche Finanzierung. Die radikale These von heute ist oft die allgemein akzeptierte Erkenntnis von morgen – Wissenschaft braucht Zeit, Stabilität und den Mut zum Widerspruch.

Besonders der wissenschaftliche Nachwuchs leidet unter Kettenbefristungen, Teilzeitstellen und fehlenden Perspektiven. Befristete Beschäftigungsverhältnisse gefährden die notwendige Unabhängigkeit, Kontinuität und kritische Selbstkontrolle der Wissenschaft. Gute Wissenschaft braucht daher planbare Karrierewege, transparente Berufungsverfahren und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse. Weitgehend unbefristete Stellen sind ein zentrales Instrument zur Sicherung wissenschaftlicher Freiheit und Verantwortung. Dauerstellen für Daueraufgaben müssen zum Regelfall werden. Qualifikationsphasen sind verlässlich auszugestalten und dürfen nicht zur dauerhaften Prekarisierung missbraucht werden; Qualifikationsstellen müssen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren aufweisen. Sachsen-Anhalt soll Vorreiter für faire Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft werden, um junge Forscher zu halten und langfristig zu binden.

Drittmittel dürfen nicht Voraussetzung für den regulären Forschungsbetrieb sein. Forschung darf sich nicht an kurzfristigen Verwertungsinteressen orientieren. Hochschulen benötigen daher eine auskömmliche, pauschale Grundfinanzierung, die Lehre und Forschung unabhängig von kurzfristigen Steuerungslogiken ermöglicht. Qualität entsteht nicht durch Wettbewerb um Mittel, sondern durch stabile Strukturen, gute Betreuung und verlässliche Rahmenbedingungen. Das BSW bekennt sich zum Recht der Hochschulen, durch Zivilklauseln militärische Nutzung ihrer Forschungsergebnisse sowie Einflussnahme durch den militärisch-industriellen Komplex auszuschließen.

Sachsen-Anhalt verfügt über eine vielfältige und leistungsfähige Hochschul- und Forschungslandschaft. Dazu gehören die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie acht Hochschulen, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg, die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, die Theologische Hochschule Friedensau, die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle sowie die Fachhochschule der Polizei. Ergänzt wird diese Struktur durch zahlreiche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Kooperation mit dem Bund sowie An-Institute der Hochschulen.

Im Wintersemester studierten in Sachsen-Anhalt mehr als 55.000 Studierende, darunter über 12.000 im ersten Fachsemester. An beiden Universitäten bestehen medizinische Fakultäten mit jeweils einem Universitätsklinikum in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Die Lehramtsausbildung ist überwiegend an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg konzentriert und trägt eine besondere Verantwortung für die Fachkräftesicherung im Bildungsbereich.

Der Bachelorabschluss darf kein bloßer Ausbildungsersatz sein, sondern muss wissenschaftliche Grundlagen, kritisches Denken und Vertiefung ermöglichen. Eine zunehmende Verschulung der Studiengänge, hoher Prüfungsdruck in kurzer Zeit und der Rückgang forschungsbezogener Eigenständigkeit im Studium untergraben den akademischen Anspruch.

Wer forscht, braucht Sicherheit

Hochschulen gehören zu den größten Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt. Sie schaffen nicht nur direkte Beschäftigung, sondern entfalten auch erhebliche indirekte Effekte für die regionale Wirtschaft – durch Investitionen, Innovationen und den Zuzug von Studierenden. Darüber hinaus prägen sie das kulturelle und gesellschaftliche Leben der Städte und Regionen. Diese wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wirkungen müssen bei der zukünftigen Planung und Finanzierung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt stärker berücksichtigt werden.

Der wissenschaftliche Nachwuchs im Land braucht verlässliche Perspektiven. Wir setzen uns daher für tarifgebundene Arbeitsverträge für alle Beschäftigtengruppen ein. Arbeitsverhältnisse sollen grundsätzlich in Vollzeit ausgestaltet sein; Teilzeit darf nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten erfolgen. Befristete Verträge zur wissenschaftlichen Qualifikation müssen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben, um planbares Arbeiten und Qualifizieren zu ermöglichen. Für studentische Beschäftigte fordern wir eine landesweite tarifvertragliche Regelung mit fairer Bezahlung und klaren Rechten.

Der hohe Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau muss deutlich zugunsten unbefristeter Stellen reduziert werden. Prekäre Arbeitsbedingungen schaffen Abhängigkeiten, behindern wissenschaftliche Freiheit und führen dazu, dass Lebensentscheidungen wie Familiengründung aufgeschoben oder ganz aufgegeben werden. Gute Wissenschaft braucht sichere Beschäftigung, Verlässlichkeit und soziale Absicherung.

Unsere Ziele:

  • Hochschulen als regionale Anker strategisch stärken
  • Verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen sichern
  • Gute, tarifgebundene Arbeitsbedingungen gewährleisten
  • Prekäre Beschäftigung im Mittelbau abbauen
  • Planbare Qualifizierung mit Mindestlaufzeiten sichern
  • Vollzeit als Regelfall, Teilzeit freiwillig
  • Faire Standards für studentische Beschäftigte etablieren

Zurück zum Sinn des Studiums

Das Bachelor-/Master-System muss kritisch überprüft werden. Die mit der Bologna-Reform verbundenen Ziele – bessere Durchlässigkeit, internationale Vergleichbarkeit und höhere Studienerfolge – wurden vielfach nicht erreicht. Stattdessen haben sich Verschulung, hoher Prüfungsdruck und verkürzte Studienzeiten etabliert. Die Wiedereinführung des Diploms oder gleichwertiger integrierter Studiengänge sollte daher ernsthaft geprüft werden, insbesondere in ingenieur-, natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern.

Die Absolventenquoten in vielen Studiengängen sind zu niedrig. Studienabbrüche stellen für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar und sind zugleich ein Verlust für das Land. Eine umfassende Ursachenanalyse ist notwendig, die Studienbedingungen, Prüfungsformate, Betreuungsschlüssel, soziale Lage der Studierenden und Studienorganisation einbezieht. Ziel muss es sein, Studiengänge so zu gestalten, dass sie erfolgreich absolviert werden können, ohne den akademischen Anspruch abzusenken.

Das Landesstudienkolleg mit den Standorten Halle und Köthen leistet einen wichtigen Beitrag zur Studienvorbereitung für internationale Studierende. Seine Finanzierung sowie die personelle Ausstattung müssen deutlich verbessert werden, um Sprachförderung, fachliche Vorbereitung und soziale Integration verlässlich zu gewährleisten.

Das Studium muss gebührenfrei bleiben. Bildung ist ein öffentliches Gut und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Das BSW setzt sich zudem für eine deutliche Ausweitung und Reform des BAföG ein, damit ein Studium unabhängig von sozialer Herkunft möglich ist und Studenten nicht gezwungen sind, ihren Studienerfolg durch umfangreiche Erwerbsarbeit zu gefährden.

Wer in Sachsen-Anhalt ein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen hat, soll einen garantierten Zugang zu einem Masterstudienplatz im Land erhalten. Der Übergang vom Bachelor zum Master darf kein zusätzlicher Selektionsmechanismus sein, sondern muss als integraler Bestandteil wissenschaftlicher Qualifikation verstanden werden.

Die Studentenwerke übernehmen zentrale Aufgaben für das soziale und wirtschaftliche Gelingen eines Studiums – von Wohnraum über Verpflegung bis zur Beratung. Sie müssen finanziell deutlich besser ausgestattet werden, um steigende Kosten abzufedern, Angebote auszubauen und Studierende wirksam zu unterstützen.

Unsere Ziele:

  • Studienstrukturen reformieren und integrierte Abschlüsse prüfen
  • Studienerfolg durch bessere Betreuung und Organisation steigern
  • Studienbedingungen mit realistischen Verläufen verbessern
  • Landesstudienkolleg ausbauen und verlässlich finanzieren
  • Gebührenfreies Studium dauerhaft sichern
  • Übergang vom Bachelor zum Master garantieren
  • Soziale Infrastruktur der Studentenwerke stärken

Ohne Lehrkraft keine Bildung

Das Lehramtsstudium in Sachsen-Anhalt muss grundlegend überprüft und weiterentwickelt werden, insbesondere im Hinblick auf einen stärkeren Praxisbezug. Hohe fachliche Kompetenz allein reicht nicht aus, wenn angehende Lehrkräfte nicht ausreichend auf die konkrete Unterrichtspraxis, Klassenführung und pädagogische Herausforderungen vorbereitet werden. Theorie und Praxis müssen im Studium besser verzahnt werden, damit Absolventen sicher, handlungsfähig und langfristig im Beruf bestehen können.

Die bisherige Trennung der Lehramtsstudiengänge für Sekundarschulen und Gymnasien sollte überprüft und perspektivisch zusammengeführt werden. Gemeinsame Studienanteile fördern Durchlässigkeit, erleichtern den Einsatz an unterschiedlichen Schulformen und tragen dazu bei, den Lehrkräftemangel flexibler auszugleichen, ohne Qualitätsstandards abzusenken.

Das duale Lehramtsstudium an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat sich als praxisnahes Modell bewährt und sollte konsequent weiterentwickelt werden. Zugleich steht das Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau. Wir wollen die Stärken beider Modelle zusammenführen: mehr Studienplätze schaffen, den Praxisbezug landesweit ausbauen und zugleich eine exzellente wissenschaftliche Qualifizierung zukünftiger Lehrkräfte sichern. Zwei leistungsfähige Ausbildungsstandorte sind für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt notwendig und sinnvoll, um regionale Bedarfe zu decken, Abwanderung zu verhindern und die Versorgung insbesondere des ländlichen Raums sicherzustellen.

Wer in Sachsen-Anhalt ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließt, soll im Land eine verlässliche Perspektive erhalten. Wir setzen uns dafür ein, allen Absolventen ein Stellenangebot im Schuldienst zu machen. Nur mit sicheren Übergängen in den Beruf, planbaren Karrierewegen und attraktiven Arbeitsbedingungen kann Sachsen-Anhalt ausreichend Lehrkräfte gewinnen und dauerhaft halten.

Unsere Ziele:

  • Lehramtsstudium praxisnäher und alltagsorientiert gestalten
  • Studienstrukturen vereinheitlichen und Durchlässigkeit erhöhen
  • Duales Lehramtsstudium ausbauen
  • Lehramtsstandorte im Land sichern und stärken
  • Verlässlichen Berufseinstieg für alle Absolventen gewährleisten
  • Lehrkräfte durch planbare Karrierewege binden

Gesundheit braucht Forschung

Die rechtliche Trennung zwischen den Medizinischen Fakultäten und den Universitätskliniken in Sachsen-Anhalt muss beendet und die Kliniken wieder in die Universitäten eingegliedert werden. Forschung, Lehre und Krankenversorgung gehören organisatorisch und strategisch zusammen. Die bestehende Trennung führt zu Reibungsverlusten, Doppelstrukturen und erschwert eine gemeinsame Personal-, Finanz- und Entwicklungsplanung. Eine stärkere institutionelle Integration ist notwendig, um die medizinische Ausbildung, Forschung und Patientenversorgung dauerhaft zu sichern.

Tochtergesellschaften der Universitätskliniken müssen wieder in die Kliniken eingegliedert oder zumindest vollständig tarifgebunden werden. Ausgliederungen haben vielfach zu schlechteren Arbeitsbedingungen, Tarifflucht und einer Spaltung der Belegschaften geführt. Gute medizinische Versorgung braucht faire Arbeitsbedingungen, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit und klare Verantwortlichkeiten.

Die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin und insbesondere in der Zahnmedizin muss erhöht werden. Sachsen-Anhalt bildet derzeit zu wenige Ärzte und Zahnärzte aus, um den eigenen Bedarf langfristig zu decken. Mehr Studienplätze sind ein zentraler Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung, vor allem im ländlichen Raum.

Die zunehmende Akademisierung von Gesundheitsberufen wie Pflege, Physiotherapie oder Hebammenwesen muss kritisch überprüft werden. Akademische Qualifikationen können sinnvoll sein, dürfen aber bewährte Ausbildungswege nicht verdrängen. Besonders problematisch ist, dass Studierende in diesen Bereichen in der Regel keine Ausbildungsvergütung erhalten. Qualifizierung darf nicht zu sozialer Selektion führen oder die Fachkräftesicherung gefährden.

An den beiden Universitätskliniken sind Bauvorhaben mit einem Volumen von rund zwei Milliarden Euro geplant, die über ein Sondervermögen finanziert werden sollen. Die langfristige Finanzierung ist bislang jedoch nicht gesichert und soll teilweise über zusätzliche Kreditbelastungen der Universitätskliniken erfolgen. Angesichts bereits bestehender Defizite ist dieses Modell nicht tragfähig. Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur müssen realistisch finanziert, transparent geplant und so ausgestaltet werden, dass sie die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken nicht weiter gefährden.

Unsere Ziele:

  • Medizinische Fakultäten und Unikliniken organisatorisch zusammenführen
  • Tarifbindung in allen Klinikbereichen konsequent sichern
  • Gute, faire Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen gewährleisten
  • Studienplätze in Human- und Zahnmedizin ausbauen
  • Bewährte Ausbildungswege im Gesundheitsbereich stärken
  • Soziale Durchlässigkeit bei Ausbildung und Studium sichern
  • Bauvorhaben und Investitionen realistisch und transparent planen

Grundfinanzierung sichern – Prekarisierung beenden

Der stetig wachsende Anteil an Drittmitteln und projektgebundener Finanzierung führt zu kurzfristigen Planungshorizonten, befristeten Beschäftigungsverhältnissen und einer schädlichen Abhängigkeit von externen Geldgebern. Diese Entwicklung untergräbt wissenschaftliche Freiheit, Kontinuität in Lehre und Forschung sowie verlässliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

Die Mittel aus dem Bund-Länder-Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ müssen vollständig und dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt werden. Sie dürfen nicht länger projektbezogen oder befristet eingesetzt werden, sondern müssen zur strukturellen Stärkung von Personal, Lehre und Infrastruktur beitragen.

Tarifaufwüchse im öffentlichen Dienst müssen vom Land vollständig ausgeglichen werden. Das gilt ausdrücklich für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Tarifsteigerungen dürfen nicht zu Einsparungen bei Personal, Studienplätzen oder Lehrangeboten führen. Verlässliche Wissenschaft braucht auskömmliche Finanzierung und faire Bezahlung.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina soll stärker in die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts eingebunden werden. Ziel ist eine enge, institutionalisierte Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes – in Forschung, Lehre und wissenschaftlichem Austausch. Dazu gehört auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ressourcen, um Synergien zu schaffen und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit des Standorts Sachsen-Anhalt insgesamt zu stärken. Das BSW setzt sich zudem dafür ein, dass sich die Beschäftigungsbedingungen auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen deutlich verbessern. An Institutionen wie der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft oder anderen Forschungseinrichtungen sind befristete Beschäftigungsverhältnisse noch immer die Regel. Diese Praxis gefährdet wissenschaftliche Kontinuität, Unabhängigkeit und soziale Sicherheit. Gute Wissenschaft braucht auch hier verlässliche, faire und überwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Unsere Ziele:

  • Grundfinanzierung der Hochschulen deutlich erhöhen
  • Zukunftsvertrag dauerhaft in die Grundfinanzierung überführen
  • Tarifsteigerungen vollständig ausgleichen
  • Planungssicherheit und wissenschaftliche Freiheit stärken
  • Hochschulen und Leopoldina enger vernetzen
  • Infrastruktur und Ressourcen gemeinsam nutzen
  • Prekäre Beschäftigung in der Forschung abbauen

Freiheit von Forschung & Lehre

Dauerbefristungen können die notwendige kritische Auseinandersetzung behindern; weitgehend unbefristete Arbeitsverträge sind daher ein wichtiges Mittel, um die akademische Selbstkontrolle zu gewährleisten. Wissenschaftler müssen in der Lage sein, auch Ansichten abseits des Mainstreams in Forschung und Lehre zu vertreten. Die Freiheit von Forschung und Lehre muss uneingeschränkt gesichert werden. Unterschiedliche wissenschaftliche Positionen sowie unbequeme oder kontroverse Meinungen müssen im offenen Diskurs zugelassen und respektiert werden. Wissenschaft lebt vom Streit um Argumente, nicht von Konformität oder politischem Druck. Eine verlässliche öffentliche Finanzierung kann zudem verhindern, dass Forschungsinhalte einseitig durch Drittmittelinteressen gesteuert werden. Die Verbreitung von Forschungsergebnissen muss vor politischen Eingriffen geschützt bleiben.

Gleichzeitig ist die berufs- und praxisorientierte Ausbildung an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt weiter auszubauen. Hochschulen tragen eine wichtige Verantwortung für die Qualifizierung von Fachkräften und müssen diese Aufgabe gleichwertig neben Forschung und Lehre wahrnehmen. Kooperationen mit Unternehmen, Schulen, sozialen Einrichtungen und weiteren gesellschaftlichen Partnern sind hierfür sinnvoll und notwendig, insbesondere für Praxisbezug, Wissenstransfer und regionale Entwicklung. Dabei gilt jedoch klar: Solche Kooperationen dürfen die inhaltliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.

Das BSW setzt sich zudem für eine wirklich offene und freie Debattenkultur an Hochschulen und Universitäten ein. Artikel 5 des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt – auch für kontroverse oder unpopuläre wissenschaftliche und persönliche Ansichten zu Themen wie Geschlecht, Biologie, Kunst, Gesellschaft oder Politik. Niemand darf wegen seiner Position ausgegrenzt, sanktioniert oder benachteiligt werden. Hochschulen haben die Aufgabe, sichere Räume für sachliche Auseinandersetzungen zu gewährleisten. Der Schutz vor einseitiger Beeinflussung und vor Maßnahmen, die die freie Meinungsäußerung einschränken, hat Vorrang. Klare Leitlinien und transparente Beschwerdewege sollen dazu beitragen, eine pluralistische Wissenschaftskultur zu sichern.

Darüber hinaus ist die demokratische Mitbestimmung an den Hochschulen zu stärken. Hochschulgremien sollen künftig paritätisch besetzt werden, da eine Professorenmehrheit den vielfältigen Aufgaben moderner Hochschulen nicht mehr gerecht wird. Gute Hochschulpolitik braucht die gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen – Studierender, wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Beschäftigter.

Unsere Ziele:

  • Freiheit von Forschung und Lehre uneingeschränkt schützen
  • Offene wissenschaftliche Debattenkultur fördern
  • Praxis- und berufsorientierte Studienangebote ausbauen
  • Wissenschaft und Arbeitswelt enger verknüpfen
  • Paritätische Mitbestimmung aller Statusgruppen stärken
  • Hochschulgovernance modernisieren

4.4 Gesundheit – Gemeinwohl statt Profitlogik

In Sachsen-Anhalt zeigt sich besonders deutlich, wie soziale Spaltung, Privatisierung und politische Fehlsteuerungen im Gesundheitswesen zusammenwirken. Jahrzehntelange Sparpolitik, akuter Personalmangel und eine zunehmende Ökonomisierung haben ein System hervorgebracht, das vielerorts an seine Grenzen stößt. Krankenhäuser stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck oder werden geschlossen, Pflegeeinrichtungen kämpfen ums Überleben, und in vielen Regionen fehlen Haus- und Fachärzte. Überlastete Notaufnahmen, lange Wartezeiten und nicht mehr bezahlbare Eigenanteile in der Pflege sind für viele Menschen längst Alltag.

Gleichzeitig nehmen psychische Belastungen, Einsamkeit im Alter und die Überforderung von Familien spürbar zu. Während enorme Mittel für militärische Aufrüstung bereitgestellt werden, wird bei der sozialen Daseinsvorsorge gespart. Auch das Gesundheitswesen wird zunehmend in sicherheits- und militärpolitische Planungen einbezogen. Die Vorstellung, im Krisenfall zivile Gesundheitsversorgung militärischen Prioritäten unterzuordnen, lehnen wir entschieden ab. Das BSW steht für eine klare Kehrtwende: Gesundheit ist keine Ware und kein Bestandteil militärischer Logik – sie ist ein Menschenrecht.

Auch in Sachsen-Anhalt werden jedes Jahr Milliarden für Gesundheitsleistungen aufgewendet, dennoch erleben viele Menschen die Versorgung als unzureichend. In den vergangenen Jahren kam es zu Klinikschließungen, Bettenabbau und einer fortschreitenden Zentralisierung der Versorgung. Trotz regionalem Versorgungsbedarf wurden dort Leistungen reduziert und Strukturen ausgedünnt, während wirtschaftliche Kennzahlen und Konzernvorgaben im Vordergrund standen. Für die Bevölkerung bedeutet das längere Wege, weniger wohnortnahe Versorgung und eine weitere Schwächung des ländlichen Raums. Was politisch als „Konzentration“ oder „Effizienzsteigerung“ bezeichnet wird, ist für viele Menschen ein realer Verlust an Sicherheit und Erreichbarkeit medizinischer Hilfe.

Dabei ist das Land verfassungsrechtlich verpflichtet, die Krankenhausinvestitionen sicherzustellen und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung wird seit Jahren nicht ausreichend nachgekommen. Viele Krankenhäuser sind baulich überaltert, notwendige Modernisierungen werden verschoben, und der Pflegenotstand wird durch Sparvorgaben weiter verschärft.

Zugleich schreitet die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens voran. Private Klinik- und Praxisketten gewinnen an Einfluss, während kommunale und öffentliche Häuser zunehmend defizitär arbeiten. Finanzinvestoren übernehmen Arztpraxen und bauen renditeorientierte Versorgungszentren auf, besonders in lukrativen Bereichen wie Zahnmedizin oder Radiologie. Die Folge ist eine Verschiebung von bedarfsgerechter Versorgung hin zu profitorientierten Behandlungen.

Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den teuersten weltweit, leidet jedoch unter einer massiven Fehlverteilung der Mittel. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Überversorgung in einzelnen spezialisierten Bereichen, während es in der wohnortnahen Grundversorgung, in der Pflege und bei der psychotherapeutischen Versorgung an Kapazitäten fehlt. Diese Schieflage ist politisch gemacht und kein Naturgesetz. Sachsen-Anhalt kann dabei auch an eigene historische Erfahrungen anknüpfen. Die Polikliniken der DDR standen für eine wohnortnahe, interdisziplinäre und nicht profitorientierte Gesundheitsversorgung, in der ambulante und fachärztliche Behandlung unter einem Dach organisiert waren. Ärzte und Pflegekräfte arbeiteten dort kooperativ statt in Konkurrenz, und medizinische Entscheidungen orientierten sich am Bedarf der Patienten, nicht an Abrechnungslogiken. Dieses Prinzip einer integrierten, gemeinwohlorientierten Versorgung ist aktueller denn je und sollte – angepasst an heutige Standards – wieder stärker in die gesundheitspolitische Debatte einbezogen werden.

In unserem Bundesland zeigen sich die Folgen einer fehlgeleiteten Bundesgesundheitspolitik besonders deutlich. Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Wohnort. Wir fordern die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle, um die Zwei-Klassen-Medizin zu überwinden. Pläne, medizinische Leistungen über Zusatzbeiträge oder Eigenbeteiligungen zu steuern, lehnen wir als unsolidarisch ab. Der niedrigschwellige Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung muss erhalten und ausgebaut werden. Gesundheitspolitik muss sich am Bedarf der Menschen orientieren – nicht an Renditeerwartungen oder Konzernlogiken.

Das BSW spricht sich deshalb für eine Vereinheitlichung der Kassenleistungen und die Zusammenlegung von Krankenkassen aus. Die Pflegeversicherung muss so aufgestellt sein, dass sie den steigenden Bedarf an Pflege auch in Zukunft abdeckt. Sie muss allen Menschen Sicherheit bieten – im Alter, bei Krankheit und in schwierigen Lebensphasen. Dafür braucht es eine stabile, solidarische Finanzierung, bei der alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beitragen. Eine einseitige Belastung der Versicherten lehnen wir ab. Der Staat muss sich stärker an der Finanzierung beteiligen, um Pflege bezahlbar zu halten – für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Pflege braucht Nähe

Gesundheit darf kein Luxus sein. Sie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und ein Grundrecht für alle. Eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung muss überall verfügbar und für jede und jeden zugänglich sein, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Wohnort. Dazu braucht es stabile Strukturen, verlässliche Finanzierung und vor allem: ausreichend Personal. Wer Menschen versorgt, muss selbst gut abgesichert sein. Pflegekräfte, medizinisches Personal und therapeutische Fachkräfte tragen die Verantwortung für unser aller Gesundheit. Ihre Arbeitsbedingungen müssen verbessert, ihre Arbeitszeit planbar und ihr Einsatz fair bezahlt werden. Nur so kann gute Versorgung dauerhaft gelingen. Die Finanzierung des Gesundheitssystems muss solidarisch und gerecht sein. Wer mehr verdient, sollte auch mehr beitragen. Gleichzeitig darf die Last nicht allein bei den Versicherten liegen. Arbeitgeber, Staat und Versicherte müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Beitragserhöhungen dürfen nicht einseitig zulasten einzelner Gruppen gehen. Auch eine effizientere Organisation, etwa durch eine Reduzierung der sogenannten „Wasserköpfe“, kann Kosten senken, ohne die Qualität zu gefährden.

Wir wollen den Blick stärker auf Vorsorge und Prävention richten. Wer gesund bleibt, entlastet das System und gewinnt an Lebensqualität. Öffentliche Investitionen in Präventionsangebote, wohnortnahe Versorgung und eine gute Infrastruktur sind daher entscheidend. Das BSW Sachsen-Anhalt setzt sich gegen die Schließung von Krankenhäusern ein. Eine verlässliche Daseinsvorsorge braucht gut ausgestattete Gesundheitsfachkräfte: Medizin- und Psychotherapie-Ausbildungsplätze müssen ausgeweitet werden, und Pflegekräfte benötigen faire Bezahlung und ausreichende Kapazitäten. Auf Landesebene kann ein verbindliches Tariftreuegesetz für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen hierfür sorgen. Gleichzeitig sprechen wir uns klar gegen eine zunehmende Privatisierung im Gesundheitswesen aus.

Das BSW fordert ein Tariftreuegesetz für Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt, das für alle am Krankenhaus Beschäftigten gilt, unabhängig von Beschäftigungsform oder Ausgliederung in Tochterunternehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beiträge der Versicherten ausschließlich für die Gesundheitsversorgung und faire Arbeitsbedingungen verwendet werden und nicht für Renditen privater Träger dem Solidarsystem entzogen werden.

Durch verlässliche Tarifbindung, zweckgebundene Finanzierung und verbesserte Rahmenbedingungen wird es möglich sein, dem Pflege- und Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam entgegenzuwirken und die Berufe wieder attraktiv zu machen. Krankenhäuser, die unter diesen Voraussetzungen für private Träger unattraktiv geworden sind, werden als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzüglich in die öffentliche Hand zurückgeführt. Gesundheitsversorgung ist kein Geschäftsmodell; ein solidarisch finanzierter Zugang für alle bildet die Grundlage für ein faires und stabiles Gesundheitssystem.

Besonders wichtig ist: Heimkosten dürfen pflegebedürftige Menschen nicht in die Armut treiben. Auch Angehörige dürfen nicht überfordert werden. Es braucht klare Regeln, wie viel zumutbar ist. Sparkonten dürfen nicht automatisch aufgebraucht werden müssen. Zudem braucht es mehr unabhängige Sozialberatung zur Unterstützung bei Antragstellungen, weniger Bürokratie, beispielsweise durch einen überörtlichen Sozialhilfeträger nach Vorbild des KSV Sachsen, ein zentrales Pflegeportal zur Heimplatzsuche sowie mehr spezialisierte Demenzzentren und Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Notwendig ist eine bedarfsgerechte Versorgung.

Gute Pflege gelingt nur mit motivierten Fachkräften. Pflegekräfte verdienen faire Löhne, verlässliche Arbeitszeiten und bessere Bedingungen im Berufsalltag. Dazu gehört auch, Beruf und Familie vereinbaren zu können. Nur so lassen sich mehr Menschen für die Pflege gewinnen und im Beruf halten. Auch die Qualität der Pflege muss mitwachsen. Dafür braucht es bessere Ausbildung, mehr Weiterbildung und mehr Anerkennung für den Beruf. Wer pflegt, leistet einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das muss sich auch zeigen – in Wertschätzung und Arbeitsbedingungen. Das BSW fordert eine Pflegevollversicherung, die überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird. Eine würdige Pflege im Alter darf keine Frage des Geldes sein.

Um Pflegebedürftige und Angehörige besser zu unterstützen, braucht es ein landesweites, digitales Pflegeportal, das freie Pflege- und Tagespflegeplätze transparent und aktuell darstellt. Gerade die Tagespflege ist vielerorts akut gefährdet: Einrichtungen sind häufig nicht ausgelastet und geraten dadurch wirtschaftlich unter Druck, obwohl sie ein wirksames Mittel ist, um die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu erhalten und ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Rettungsdienste besser vernetzt werden, um Abläufe zu verbessern und Krankenhäuser zu entlasten. Die Kompetenzen von Notfallsanitätern sind gezielt zu erweitern. Dem zunehmenden Fachärztemangel muss mit verstärkter Ausbildung, Stipendienprogrammen, einer gezielten Förderung des ländlichen Raums sowie dem Ausbau von Telemedizin und Videosprechstunden begegnet werden.

Unsere Ziele:

  • Gesundheits- und Pflegeversorgung als Daseinsvorsorge flächendeckend sichern
  • Pflege- und Gesundheitsberufe mit fairer Bezahlung durch die Einführung eines für alle Mitarbeiter von Krankenhäusern verbindlichen Tariftreuegesetzes stärken
  • Krankenhäuser erhalten und Personal sowie Ausbildungsplätze ausbauen
  • Pflege bezahlbar machen und Angehörige entlasten
  • Schaffung eines Pflegeportals für die Suche nach Heimplätzen sowie Pflegeangeboten
  • Schaffung bedarfsgerechter Pflegeheimplätze für Pflegebedürftige mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Solidarische Finanzierung sowie Prävention stärken

Psychische Gesundheit ernst nehmen

Eine inklusive Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit Menschen umgeht, die Unterstützung brauchen. Menschen mit Behinderungen benötigen gezielte Förderung, nicht nur um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten, sondern auch zwecks sozialer Teilnahme. Sie verdienen Anerkennung und sollten so weit wie möglich in die Lage versetzt werden, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das Behindertenteilhabegesetz ist in Sachsen-Anhalt bis heute nicht konsequent umgesetzt. Notwendig ist eine verlässliche und dauerhafte Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Selbstvertretungen, statt projektbezogener Einzelmaßnahmen.

Betriebe müssen stärker dabei unterstützt werden, Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt sich durch Ausgleichszahlungen „freizukaufen“, brauchen Unternehmen Beratung, Begleitung und praktische Hilfe – etwa bei Arbeitsplatzgestaltung, Wohnraumsuche oder der Organisation von Kinderbetreuung. Sozialhilfeträger und Kommunen müssen hier als aktive Partner auftreten und Betriebe entlasten, damit Teilhabe nicht an Bürokratie scheitert.

Gleichzeitig nimmt der Unterstützungsbedarf bei psychischer Gesundheit deutlich zu. Immer mehr sozial benachteiligte Menschen, Rentner, Geflüchtete sowie Jugendliche leiden unter Depressionen, Zukunftsängsten oder Traumafolgestörungen. Auch der problematische Umgang mit sozialen Medien belastet die psychische Gesundheit vieler junger Menschen. Der sozialpsychiatrische Dienst muss deshalb ausgebaut und stärker in Jugend-, Schul- und Integrationsarbeit eingebunden werden. Er sollte als verbindende, kommunal organisierte Schnittstelle zwischen ambulanter Versorgung, Kliniken und Betroffenen fungieren. Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen muss aktiv bekämpft werden.

Dazu braucht es deutlich mehr Psychologen und Psychotherapeuten. Studienplätze und Ausbildungskapazitäten müssen ausgeweitet, Zulassungsverfahren vereinfacht und der Zugang zu Therapie, insbesondere durch Akutsprechstunden, erleichtert werden. Auch der wachsende Bedarf an spezialisierten Angeboten für Menschen mit Demenzerkrankungen erfordert neue Wohn- und Betreuungskonzepte.

Der Mangel an Kassensitzen für Psychotherapie ist ein zentrales Problem. In vielen Regionen Sachsen-Anhalts übersteigen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz mehrere Monate. Dies führt zu einer ungleichen Versorgung, hohen Eigenkosten und einer Verschärfung psychischer Erkrankungen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung, insbesondere in ländlichen Räumen, ist dringend erforderlich, um eine frühzeitige und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

Soziale Einrichtungen dürfen nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängig sein. Die Praxis von Ein- oder Zwei-Jahres-Finanzierungen, häufig über den Europäischen Sozialfonds, schafft Unsicherheit, verhindert Personalbindung und gefährdet bewährte Strukturen. Kommunen brauchen eine verlässliche, langfristige Finanzierung durch Land und Bund, um soziale Arbeit dauerhaft sicherzustellen.

Auch die migrationsbedingten Herausforderungen müssen früh und konsequent angegangen werden. Dazu gehören verbindliche Sprachförderung bereits im Kindergarten, frühkindliche Sprachtests, ein verpflichtendes Vorschuljahr sowie eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen. Um die Bildungschancen aller Kinder zu sichern, müssen Schulbezirke flexibler gestaltet und eine zu starke Konzentration von Kindern mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen vermieden werden. Als Land hat Sachsen-Anhalt hier Gestaltungsspielraum – und die Verantwortung, ihn zu nutzen.

Unsere Ziele:

  • Behindertenteilhabegesetz verlässlich und partnerschaftlich umsetzen
  • Psychische Gesundheit durch Ausbau sozialpsychiatrischer Angebote stärken
  • Mehr Therapieplätze durch erweiterte Ausbildungs- und Studienkapazitäten schaffen
  • Soziale Arbeit dauerhaft und verlässlich finanzieren
  • Schulsozialarbeit und Schulpsychologie flächendeckend ausbauen
  • Prävention in Jugend-, Sucht- und Radikalisierungsarbeit stärken
  • Ehrenamt qualifizieren und sinnvoll unterstützen
  • Bildungschancen durch frühe Förderung und ausgewogene Klassen sichern

Gesundheitsvorsorge in der Region

Um dem zunehmenden Ärztemangel in Sachsen-Anhalt wirksam zu begegnen, braucht es einen umfassenden Ansatz, der Ausbildung, Niederlassung und Versorgung zusammendenkt. Zentrale Voraussetzung ist die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten und Studienplätze an den Universitätskliniken in Halle und Magdeburg. Der Zugang zum Medizinstudium muss erleichtert werden durch eine kritische Überprüfung des Auswahlverfahrens für Studienplätze. Leistung und Eignung dürfen nicht primär an formalen Abiturnoten festgemacht werden.

Das Land sollte verstärkt eigene Stipendienprogramme auflegen für Medizinstudierende, die sich im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für einen längeren Zeitraum – etwa zehn Jahre – in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts tätig zu sein. Solche Programme müssen attraktiv ausgestaltet und mit verlässlichen Perspektiven verbunden sein. Ergänzend braucht es Beratungs- und Servicestellen für Studierende und junge Ärzte, die über Fördermöglichkeiten, Niederlassungsmodelle und Unterstützung bei der Praxisgründung informieren. Diese Stellen sollten als Schnittstelle zwischen Kommunen, Universitäten und der Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten und bürokratische Hürden abbauen.

Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, sollen Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten im europäischen Ausland geprüft werden, die es Studieninteressierten bei nicht ausreichendem Numerus clausus ermöglichen, ein Medizinstudium aufzunehmen. Gleichzeitig muss die Niederlassung im ländlichen Raum insgesamt attraktiver werden. Dazu gehören Investitionen in die regionale Infrastruktur, eine gute Verkehrsanbindung sowie konkrete Unterstützung durch die Kommunen, etwa durch die Bereitstellung von Praxisräumen, Wohnraum oder organisatorische Hilfen.

Wo sich keine Ärztinnen oder Ärzte für eine eigene Niederlassung finden, müssen alternative Versorgungsmodelle greifen. Dazu zählen kommunal betriebene Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten sowie einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Ergänzend wollen wir ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern aufbauen, um die wohnortnahe Versorgung insbesondere älterer und chronisch kranker Menschen zu sichern. Ziel ist der Aufbau eines landesweiten Praxiskoordinators, der in Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung die ärztliche Nachwuchssicherung insbesondere im ländlichen Raum sicherstellt.

Telemedizin kann Versorgungslücken schließen, wenn sie sinnvoll eingesetzt wird. Deshalb setzen wir uns für den weiteren Ausbau telemedizinischer Angebote ein und für gezielte Schulungen älterer Menschen im Umgang mit diesen Möglichkeiten, etwa in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, die über ein engmaschiges Betreuungsnetz verfügen. Auch die Kompetenzen von Rettungssanitätern sollen erweitert werden, um die Notfallversorgung zu stärken und Krankenhäuser zu entlasten. Zusätzlich brauchen Arztpraxen finanzielle Unterstützung, etwa für die Einstellung von Praxismanagern sowie für eine praxisnahe Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die medizinische Versorgung der Menschen.

Unsere Ziele:

  • Studienplätze in der Humanmedizin in Halle und Magdeburg ausbauen
  • Zugang zum Medizinstudium reformieren und Numerus clausus relativieren
  • Landesstipendien mit Bindung an unterversorgte Regionen stärken
  • Niederlassung junger Ärzte gezielt unterstützen
  • Ländlichen Raum durch bessere Infrastruktur attraktiver machen
  • Alternative Versorgungsmodelle wie Gesundheitszentren ausbauen
  • Telemedizin und moderne Versorgungsformen sinnvoll stärken

Hebammen – Gesunder Start ins Leben

Auf Bundesebene muss aus Sicht des BSW der aktuelle Hebammenhilfevertrag dringend nachgebessert werden, da die reduzierte Vergütung bei zunehmender Menge von Parallelbetreuungen die wirtschaftliche Existenz freiberuflicher Hebammen zerstört – wir fordern die volle Vergütung für jede betreute Frau, da die medizinische Haftung niemals gestaffelt ist. Die starren Vorgaben für die 1:1-Betreuung müssen praxisnah reformiert und der bürokratische Wahnsinn des 5-Minuten-Abrechnungstakts sofort gestoppt werden. Zudem braucht es echte Anreize für die Eingliederung in das Krankenhaus, die über den bloßen Fluchtpunkt aus der prekären Freiberuflichkeit hinausgehen: Nur durch attraktive Festanstellungsmodelle und faire Honorare in der Beleggeburtshilfe kann ein drohender Versorgungskollaps an dieser Stelle noch abgewendet werden.

Wir fordern die Landesregierung auf, den wirtschaftlichen Druck des Bundesvertrags durch eigene Landesförderprogramme und Niederlassungsprämien abzufedern sowie die Klinikfinanzierung gezielt für den Ausbau von Hebammenstellen und hebammengeleiteten Kreißsälen zu stärken. Zudem muss Sachsen-Anhalt seinen Einfluss im Bundesrat nutzen, um eine gesetzliche Korrektur der Honorarstrukturen zu erzwingen, damit die geburtshilfliche Infrastruktur – insbesondere im ländlichen Raum – nicht unwiederbringlich wegbricht.

Unsere Ziele:

  • Existenzsicherung freiberuflicher Hebammen durch volle Vergütung jeder Betreuung
  • Praxisnahe Reform des Hebammenhilfevertrags
  • Attraktive Festanstellungen und faire Honorare in Kliniken und Beleggeburtshilfe schaffen
  • Landesförderprogramme und Niederlassungsprämien zur Stabilisierung der Versorgung
  • Geburtshilfliche Infrastruktur, besonders im ländlichen Raum, dauerhaft sichern

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BSW Landesverband Sachsen-Anhalt.

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