5. Gesellschaft & Teilhabe
Eine starke Gesellschaft entsteht nicht durch Spaltung, Überwachung oder Rückzug des Staates, sondern durch soziale Gerechtigkeit, verlässliche öffentliche Strukturen und gleiche Chancen für alle. Sicherheit, Freiheit und Zusammenhalt gehören untrennbar zusammen. Der Staat trägt Verantwortung dafür, öffentliche Räume, soziale Infrastruktur und demokratische Grundrechte gleichermaßen zu schützen – entschlossen, rechtsstaatlich und bürgernah.
Wir stehen für eine Gesellschaft, in der Teilhabe nicht vom Geldbeutel, der Herkunft oder dem Wohnort abhängt, in der Recht und Ordnung konsequent durchgesetzt werden, ohne Grundrechte preiszugeben, und in der Solidarität keine Floskel, sondern gelebte Praxis ist. Integration bedeutet klare Regeln ebenso wie echte Perspektiven. Digitalisierung muss den Menschen dienen, nicht sie kontrollieren. Starke Kommunen, eine handlungsfähige Justiz, verlässliche Daseinsvorsorge und soziale Sicherheit sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Unser Ziel ist ein Sachsen-Anhalt, das Sicherheit schafft, Freiheit wahrt und Zusammenhalt ermöglicht – für alle, die hier leben.
5.1 Migration – Realismus schafft Akzeptanz
Migration ist neben dem Thema Krieg eines der Bereiche, die die Bürger unseres Landes am stärksten bewegen – und zugleich eines der Felder, in denen eine offene, ehrliche Debatte am seltensten stattfindet. Für uns ist entscheidend: Das Recht auf Asyl für Schutzsuchende, gesteuerte Arbeitsmigration und gelingende Integration sind unterschiedliche Politikbereiche, die klar voneinander unterschieden, aber sinnvoll miteinander verbunden werden müssen. Das BSW steht uneingeschränkt zum Asylrecht und zur Aufnahme von Menschen, die nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz genießen. Gleichzeitig wenden wir uns gegen ungeregelte und illegale Migration. Diese ist umgehend zu stoppen. Weder die Städte und Gemeinden noch das Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsystem dürfen überfordert oder mit bereits bestehenden Problemen allein gelassen werden. Die Aufnahmebereitschaft und Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sind begrenzt. Die heimische Bevölkerung ist vor Überlastungstendenzen zu schützen. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss glaubhaft und sichtbar sein. Dazu gehört auch die konsequente Abschiebung, wenn kein Anspruch auf Asyl besteht, Asylmissbrauch vorliegt oder Migranten straffällig werden.
Sachsen-Anhalt ist zugleich besonders vom Fach- und Arbeitskräftemangel betroffen. Die gezielte Anwerbung von Arbeitskräften ist daher für unser Land notwendig. Sie darf jedoch kein Ersatz für eine nachhaltige eigene Arbeitskraftsicherung sein. Vorrang haben gute Bildung, Ausbildung und Qualifizierung im eigenen Land sowie die bessere Integration der Menschen, die dauerhaft hier leben, in Arbeit und Ausbildung. Wer in Sachsen-Anhalt bleibt, soll reale Chancen haben, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu sichern.
Langfristig muss die demografische Entwicklung so gestaltet werden, dass unsere Gesellschaft aus eigener Kraft ausreichend Fachkräfte hervorbringt. Dazu braucht es eine verlässliche Familienpolitik, gute Perspektiven für Kinder und Jugendliche und attraktive Lebensbedingungen im Land. Arbeitsmigration kann diese Strategie ergänzen, darf aber nicht darauf beruhen, anderen Ländern dauerhaft dringend benötigte Fachkräfte zu entziehen.
Migration muss sich an den realen Aufnahme-, Finanz- und Integrationsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen orientieren. Gleichzeitig braucht es eine verbindliche europäische Verantwortungsteilung. Dauerhaft steuerbar wird Migration nur, wenn Fluchtursachen wirksam bekämpft werden.
Arbeitsmigration braucht Steuerung
Die Anwerbung von Fachkräften sollte nicht privaten Institutionen überlassen werden, sondern von staatlicher Seite erfolgen und ethisch sauber sein, d.h. wir werben keine Fachkräfte ab, die die Herkunftsländer selbst benötigen. Die Bundesagentur für Arbeit sollte die zentrale Koordinierungsstelle für die Anwerbung im Ausland sein. Die Anwerbung erfolgt überwiegend in direkter Absprache mit den zukünftigen Arbeitgebern.
Dazu wäre es notwendig, die Arbeit des Goethe-Instituts und des DAAD zu erweitern oder zusätzliche Sprachschulen aufzubauen. Weltoffenheit ist von unserer Seite wichtig, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zuwanderer, unsere Normen, Regeln und Gesetze zu akzeptieren. Dazu sind in den Sprachschulen auch verbindliche Kurse anzubieten. Wichtig sind frühzeitige Kontakte zwischen den Fachkräften und dem Arbeitgeber. Sie sollten verpflichtet werden, auch Unterstützung bei der Suche nach Wohnungen, Schule, Kindergärten zu leisten. Dies soll gewährleisten, dass die gesamte Familie integriert wird.
Unsere Ziele:
- Staatlich koordinierte, ethische Fachkräfteanwerbung stärken
- Zentrale Koordination über die Bundesagentur für Arbeit sichern
- Faire Anwerbung ohne Abwerbung aus Mangelstaaten gewährleisten
- Verbindliche Sprach- und Integrationskurse einführen
- Ganzheitliche Integration von Fachkräften und Familien sicherstellen
Arbeit schafft Teilhabe
Die Integration in den Arbeitsmarkt ist der entscheidende Schlüssel für die Akzeptanz von Zuwanderung in der Bevölkerung. Sie ist nicht nur ein zentraler Beitrag zur Lösung des Fach- und Arbeitskräftemangels, sondern auch Voraussetzung dafür, unsere Sozialsysteme dauerhaft zu entlasten und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Wer arbeitet, Steuern zahlt und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, gehört selbstverständlich zur Mitte der Gesellschaft.
Dazu gehören eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für qualifizierte Arbeitskräfte. Die derzeit in Teilen über Landesverwaltungsämter abgewickelten Anerkennungsverfahren sind oft langwierig, uneinheitlich und bürokratisch. Sie müssen mithilfe moderner technischer Verfahren und digitaler Standards vereinheitlicht und deutlich verkürzt werden. Gleichzeitig braucht es bessere Instrumente zur Vergleichbarkeit von Ausbildungswegen. Wo es fachlich vertretbar ist, sollten die Anforderungen an formale Sprachabschlüsse praxisnäher gestaltet werden.
Für Menschen, deren Abschlüsse oder Qualifikationen nicht vollständig den deutschen Standards entsprechen, müssen fehlende Teilqualifikationen unkompliziert und berufsbegleitend nachgeholt werden können. Statt vorhandene Fähigkeiten ungenutzt zu lassen, braucht es flexible Nachqualifizierungsangebote, die eine schnelle Integration in Beschäftigung ermöglichen.
Wir brauchen ein neues System der Erwachsenenbildung und -qualifizierung für jene, die ohne Grundbildung, ohne Schulabschluss oder ohne Beruf zu uns kommen und für die es auf dem Arbeitsmarkt kaum Arbeitsmöglichkeiten gibt. Dieses System sollte das Nachholen von Schulabschlüssen und eine zumindest niedrigschwellige Berufsausbildung ermöglichen.
Dazu müssen Bildungs- und Ausbildungskonzepte erstellt, Bildungseinrichtungen geschaffen und mehr Berufsschullehrer ausgebildet werden. Dieses System sollte auch für die Integration deutscher Arbeitskräfte ohne Schul- oder Berufsabschluss genutzt werden. Darüber hinaus sollten diese Bildungsangebote ausdrücklich auch Schülern von Förderschulen offenstehen, da sie häufig früh stigmatisiert werden und bislang kaum realistische Chancen haben, fehlende Bildungs- und Ausbildungskompetenzen im späteren Verlauf nachzuholen.
Die Kürzung der Fördermittel für Sprachkurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war ein Fehler und muss korrigiert werden. Stattdessen brauchen wir einen Ausbau der Sprachförderung. Angesichts der Tatsache, dass viele Zugewanderte bereits seit Jahren in Deutschland leben, müssen insbesondere berufsbezogene Sprachkurse auf B2-Niveau deutlich ausgeweitet werden. Gute Sprachkenntnisse sind ein Schlüssel für qualifizierte Beschäftigung, beruflichen Aufstieg und gesellschaftliche Teilhabe.
Geduldete Menschen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, Steuern zahlen oder sich in einer Ausbildung befinden, dürfen nicht abgeschoben werden. Wer seinen Beitrag leistet, muss eine verlässliche Perspektive erhalten. Eine integrationsorientierte Migrationspolitik setzt auf Arbeit, Qualifizierung und Teilhabe.
Unsere Ziele:
- Integration durch schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt stärken
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen
- Praxisnahe, realistische Qualifikationsanforderungen festlegen
- Flexible Nachqualifizierung berufsbegleitend ermöglichen
- Berufsbezogene Sprachförderung ausbauen
- Arbeit und Ausbildung als Schutz vor Abschiebung anerkennen
- Integration durch Qualifizierung, Arbeit und Teilhabe verbinden
Integration auf Augenhöhe
Wir unterstützen alle Zuwanderer, die bereit sind, das Grundgesetz, die geltenden Gesetze und die freiheitlich-demokratische Ordnung unseres Landes zu akzeptieren. Gut integrierte Einwanderer sollen dabei stärker als Integrationslotsen einbezogen werden, um Neuankommenden Orientierung zu geben und Integration aus der Mitte der Gesellschaft heraus zu fördern.
Integration bedeutet nicht Aufgabe der eigenen kulturellen Identität und Religion, sondern Einbindung in die Aufnahmegesellschaft zum gegenseitigen Nutzen und der Anerkennung der hier herrschenden Normen, einschließlich der Verfassungsrechte. Integration ist kein einseitiger und konfliktfreier Anpassungsprozess, sondern ein gemeinsames Projekt mit klaren Regeln.
Unbedingt notwendig sind deshalb verpflichtende Sprach- und Politikkurse für alle nicht Deutsch sprechenden Zuwanderer, Deutschtests für Vorschulkinder, verstärkte Frühförderung von Kindern aus Einwandererfamilien und verpflichtender Kindergartenbesuch ab dem 4. Lebensjahr.
Um eine bessere Durchmischung der Schulklassen zu erreichen, müssen die Grundschulbezirke aufgehoben werden. Zur Verhinderung eines weiteren Absinkens unseres Bildungsniveaus ist zudem eine gezielte prozentuale Verteilung der Ausländerkinder auch in den Kindergärten erforderlich, wobei eine Quote von 30 % nicht überschritten werden sollte. Dazu müssen Fahrkapazitäten und Gelder für den Transport dieser Kinder in andere Stadtviertel zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufteilung muss erfolgen, bis die Ghettoisierung von Zuwanderern aufgehoben ist. Da das Problem vor allem in städtischen Räumen besteht, müssen Maßnahmen dort an bestehenden Wohn- und Schulstrukturen ausgerichtet werden. Eine wohnortferne Beschulung ist dabei nicht praktikabel.
Um die Konzentration von Zuwandererkindern in bestimmten Schulen und Kindergärten zu reduzieren, muss die Belegungsstruktur in diesen Wohnvierteln verändert werden, um die weitere Ausbildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Stattdessen müssen die Städte verpflichtet werden, Migranten in allen Stadtvierteln gleichmäßig unterzubringen. Dazu muss es eine Obergrenze für die Belegung von Wohnungen mit Zuwanderern in den Wohnvierteln geben. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den Innenstädten in Anlehnung an das Hamburger Drittel-Mix-Modell (ein Drittel öffentlich geförderter Wohnungsbau, ein Drittel Eigentumswohnungen, ein Drittel frei finanzierte Wohnungen) kann Segregation verhindern. Um die Kosten für die Unterbringung für die Kommunen zu verringern, ist die Übernahme durch den Bund erforderlich.
Wir brauchen besondere Fördermöglichkeiten für Einwandererfrauen und -mädchen bei Ausbildung und Arbeitssuche, zudem Unterstützung bei Konflikten mit der Familie sowie eine Erhöhung der Zahl der Plätze bei Frauenhäusern / Schutzwohnungen. Notwendig wird auch eine spezielle, muttersprachliche Betreuung der wachsenden Zahl migrantischer Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen. Die Zahl der Sozialarbeiter in der Jugendarbeit muss dringend erhöht werden. Projekte der Gewalt- und Extremismusprävention wie die in der Trägerschaft der Halleschen Jugendwerkstatt leisten einen wichtigen Beitrag und sollen weiter vom Land gefördert werden. Notwendig ist eine gute Zusammenarbeit mit den Moschee-Gemeinden, um islamistische Unterwanderungen zu verhindern.
Unsere Ziele:
- Integration auf Basis bestehender Gesetze und internationaler Abkommen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellen
- Das Recht auf Asyl und die Pflicht zur Integration gesamtheitlich denken
- Verbindliche Sprach- und Integrationsanforderungen einführen
- Bildung und Qualifizierung für Erwachsene ausbauen
- Durchmischte Stadtentwicklung und ausgewogenen Wohnungsbau fördern
- Frauen und Mädchen gezielt schützen und stärken
- Psychosoziale Versorgung für Geflüchtete ausbauen
- Prävention, Sozialarbeit und Sicherheit konsequent stärken
5.2 Sicherheit durch Rechtsstaatlichkeit
Wir sind der Überzeugung, dass Sicherheit nicht primär durch Repression entsteht, sondern auf sozialer Gerechtigkeit, Chancengleichheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt beruht. Eine dauerhaft sichere Gesellschaft braucht gute Bildung, verlässliche Aufstiegsperspektiven und Teilhabe unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Effizient organisierte, technisch und personell gut ausgestattete Sicherheitsbehörden erzielen dann die besten Ergebnisse, wenn sie für eine sozial gerechte Gesellschaft arbeiten und nicht deren Defizite verwalten müssen.
Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat ihre höchste Verpflichtung im Schutz des demokratischen Rechtsstaates und der Grundrechte der Bürger. Diese Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Übergriffe. Alle Sicherheitsbehörden sind den verfassungsmäßigen Freiheitsgarantien verpflichtet – nicht parteipolitischen Interessen, ideologischen Vorgaben oder wechselnden politischen Mehrheiten. Der Schutz der Versammlungsfreiheit, der Meinungsäußerungsfreiheit und der politischen Betätigung gehört zum Kernauftrag jeder Polizistin und jedes Polizisten – jederzeit und landesweit.
Gerade vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen in Ostdeutschland ist ein sensibler, verhältnismäßiger und rechtmäßiger Umgang staatlicher Gewalt mit Protest, Widerspruch und politischem Engagement von besonderer Bedeutung. Wo der Staat seine Befugnisse überschreitet, braucht es eine vollständige politische und rechtliche Aufarbeitung. Rechtswidriges staatliches Handeln darf niemals folgenlos bleiben. Gleichzeitig müssen Polizisten im Einsatz besser geschützt werden.
Besonders wichtig ist uns, dass aus rechtswidrigem Handeln niemand einen Vorteil zieht. Das gilt im Einzelfall ebenso wie im Bereich der organisierten Kriminalität. Wir verurteilen jede Form von gewalttätigem Extremismus – unabhängig davon, ob er rechts, links oder religiös motiviert ist. Besorgniserregend ist insbesondere die zunehmende Radikalisierung von Minderjährigen. Zum Schutz der Menschen und unserer freiheitlichen Ordnung braucht es hier einen handlungsfähigen Staat, der Prävention, Aufklärung und konsequentes Einschreiten sinnvoll miteinander verbindet. Deeskalation ist dabei stets das oberste Gebot.
Sachsen-Anhalt steht vor komplexen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Dazu gehören terroristische Bedrohungen, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität sowie neue Gefahren im digitalen Raum. Voraussetzung für wirksames Handeln ist, diese Bedrohungen realistisch zu benennen und strukturelle und finanzielle Defizite bei Polizei und Sicherheitsbehörden offen anzuerkennen. Dazu braucht es politischen Willen, ein klares Bekenntnis zu den Beschäftigten der Sicherheitsbehörden und ordnungspolitische Handlungsfähigkeit.
Unser Bundesland ist konfrontiert mit einem demografischen Wandel, Abwanderung, einer alternden Belegschaft in den Sicherheitsbehörden und erheblichen Nachwuchsproblemen. Fehlende langfristige Personalplanung, unzureichende Vorbereitung auf Pensionierungswellen und verspätete Einstellungsoffensiven haben in den vergangenen Jahren zu spürbaren Engpässen geführt. Hinzu kommen strukturelle Probleme bei Ausstattung, Digitalisierung und Arbeitsbelastung.
Es braucht deshalb eine moderne Sicherheitsarchitektur für Sachsen-Anhalt: mit zeitgemäßer Ausrüstung, klaren und rechtssicheren Befugnissen, ausreichendem Personal und einer Polizei, die sowohl durchsetzungsfähig als auch bürgernah ist. Sachsen-Anhalt braucht eine verantwortungsvolle, sachorientierte Sicherheitspolitik, die Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielt, sondern gemeinsam stärkt.
Schutz ist staatliche Kernaufgabe
Sicherheit ist Daseinsvorsorge und gehört in die professionellen Hände der Polizei. Die Polizei übt das staatliche Gewaltmonopol aus und ist Garant für Freiheit, Recht und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sicherheit ist keine Ware. Sie darf weder privatisiert werden noch vom Geldbeutel abhängen. Ebenso wenig dürfen finanzschwache Kommunen mit hoheitlichen Sicherheitsaufgaben überfordert werden. Der Staat trägt hier eine klare Verantwortung.
Das BSW Sachsen-Anhalt steht für eine moderne, handlungsfähige und rechtsstaatlich gebundene Sicherheitspolitik. Der Rechtsstaat darf sich weder unterwandern lassen noch vor organisierter Kriminalität kapitulieren. Die Preisgabe öffentlicher Räume oder das stillschweigende Akzeptieren krimineller Strukturen sind weder vernünftig noch gerecht. Wir wollen Polizei und Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt so ausstatten, dass sie auf Augenhöhe mit kriminellen Netzwerken und der Organisierten Kriminalität agieren können. Effektive Kriminalitätsbekämpfung bedeutet, konsequent die Strukturen und Profiteure schwerer Kriminalität ins Visier zu nehmen. Wer die „großen Fische“ verfolgt, schützt die ehrlichen Bürger am wirksamsten.
Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Befugnisse für Sicherheitsbehörden müssen notwendig, verhältnismäßig und rechtlich klar begrenzt sein. Eingriffe mit hoher Grundrechtstiefe – etwa automatisierte Datenanalysen oder KI-gestützte Auswertungen – dürfen nur dort eingesetzt werden, wo es um die Abwehr schwerster Straftaten, terroristischer Bedrohungen oder extremistischer Gewalt geht. Sicherheit darf niemals durch pauschale Überwachung erkauft werden.
Den Einsatz von Palantir-Software und vergleichbaren Systemen zur umfassenden automatisierten Datenverknüpfung lehnen wir ab. Solche Anwendungen ermöglichen die Erstellung weitreichender Persönlichkeitsprofile auch unbeteiligter Menschen, entziehen sich faktisch einer wirksamen demokratischen Kontrolle und schaffen eine gefährliche Abhängigkeit von privaten, insbesondere außereuropäischen Konzernen. Außerdem bedeutet der Einsatz solcher Software die Auslieferung von Datensätzen, über welche kein Privatunternehmen verfügen sollte, an außereuropäische Firmen und stellt somit einen massiven Verstoß gegen die Datensouveränität deutscher Staatsbürger dar. Für Sachsen-Anhalt setzen wir auf in Deutschland oder Europa entwickelte Softwarelösungen, deren Algorithmen, Datenflüsse und Einsatzgrenzen vollständig transparent, rechtssicher und überprüfbar sind.
Gesetzesvorhaben zur Ausweitung polizeilicher oder geheimdienstlicher Befugnisse werden wir kritisch, fachlich fundiert und grundrechtsorientiert begleiten. Der Rechtsstaat lebt von klaren Zuständigkeiten, demokratischer Kontrolle und dem Vertrauen der Bevölkerung.
Der öffentliche Raum ist der gemeinsame Lebensraum aller Menschen. Gewalt, Straßenkriminalität, Verwahrlosung und dauerhafte Fehlnutzungen schränken Freiheit und Teilhabe ein und sind Ausdruck politischen Scheiterns. Sicherheit und Ordnung entstehen nicht allein durch Kontrolle, sondern auch durch gepflegte, gut gestaltete öffentliche Räume, soziale Präsenz, gegenseitigen Respekt und das Einhalten gemeinsamer Regeln.
Dazu braucht es das Zusammenwirken vieler Akteure: Polizei, Kommunen, soziale Einrichtungen, Vereine und engagierte Bürger. Wir setzen uns für mehr sichtbare Polizeipräsenz, klare rechtliche Befugnisse, soziale Gerechtigkeit und ausreichende Mittel für attraktive Innenstädte, lebenswerte Quartiere und starke ländliche Räume ein.
Unser ordnungspolitisches Versprechen lautet: Die Städte, Viertel und Dörfer in Sachsen-Anhalt sollen sichere, lebendige und lebenswerte Räume mit echter Aufenthaltsqualität und vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für alle Menschen werden. Sicherheit, Freiheit und sozialer Zusammenhalt gehören untrennbar zusammen.
Unsere Ziele:
- Polizei als staatliche Kernaufgabe stärken, Privatisierung ablehnen
- Polizei personell, technisch und fachlich handlungsfähig ausstatten
- Schwerpunkt auf Bekämpfung organisierter Kriminalität legen
- Grundrechte durch verhältnismäßige und kontrollierte Befugnisse schützen
- Massenüberwachung und Palantir-Software ablehnen
- Digitale Souveränität durch europäische Softwarelösungen sichern
- Öffentliche Räume durch Präsenz und Prävention stärken
- Sicherheit ganzheitlich und vernetzt organisieren
Polizei – Sicherheit braucht Vertrauen
Erfolg, Qualität und Weiterentwicklung polizeilichen Handelns stehen und fallen mit einer aufgabengerechten Personalausstattung. In Sachsen-Anhalt gefährden dramatische Personalengpässe zunehmend die öffentliche Sicherheit. Hohe Belastung, Überstunden, schleppende Beförderungen und eine vielfach nicht amtsangemessene Besoldung untergraben Motivation und Attraktivität des Polizeiberufs. Diese Entwicklung ist politisch gemacht und muss korrigiert werden.
Wir fordern deshalb eine deutliche Stärkung der Landespolizei. Bis spätestens 2028 braucht Sachsen-Anhalt insgesamt rund 7.000 Polizeibeamte, um Einsatzfähigkeit, Präsenz und Ermittlungsarbeit dauerhaft sicherzustellen.
Beförderungsstaus müssen aufgelöst werden. Wir setzen uns für die Einführung einer Regelbeförderung ein, ergänzt durch beschleunigte Beförderungsmöglichkeiten bei überdurchschnittlichen Leistungen und der erfolgreichen Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Beförderungen dürfen nicht vom Zufall freier Planstellen abhängen, sondern müssen leistungsgerecht und transparent erfolgen.
Notwendig ist hierfür eine Änderung des Landesbeamtengesetzes sowie der landeseigenen Beförderungsrichtlinien. Spätestens nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit muss die Bezahlung der ausgeschriebenen Besoldungsstufe erfolgen. Wer Verantwortung übernimmt, muss auch entsprechend entlohnt werden. Nur so lässt sich der Polizeiberuf langfristig attraktiv halten und Nachwuchs gewinnen.
Unsere Ziele:
- Landespolizei bis 2028 auf rund 7.000 Stellen aufstocken
- Amtsangemessene Besoldung sicherstellen
- Landesbeamtenrecht und Beförderungen reformieren
Schutz beginnt vor der Katastrophe
Der Katastrophen- und Zivilschutz in Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht ausreichend aufgestellt. Es fehlt an klaren Zuständigkeiten, einer einheitlichen Führungsstruktur und einem modernen, integrierten Zivilschutzsystem. Das geltende Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird den heutigen Gefahrenlagen – von Extremwetterereignissen über langanhaltende Strom- und Infrastrukturausfälle bis hin zu Pandemien oder hybriden Bedrohungen – nicht mehr gerecht und muss dringend überarbeitet werden.
Im Rahmen einer Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes müssen die Zuständigkeiten, besonderen Befugnisse und Aufgaben der kommunalen Spitzen klar geregelt werden. Oberbürgermeister, Landräte und Hauptverwaltungsbeamte der Kreisverwaltungen tragen im Ernstfall zentrale Verantwortung: Dies ist bislang jedoch im Landesrecht nicht eindeutig verankert. Ebenso notwendig ist die klare Festschreibung der politischen Gesamtverantwortung im Katastrophenfall: auf örtlicher Ebene bei den Bürgermeistern, auf Kreisebene bei den Landräten und bei länderübergreifenden oder großflächigen Lagen beim Ministerpräsidenten.
Sachsen-Anhalt braucht einen dauerhaft eingerichteten zentralen Stab für Katastrophen- und Zivilschutz auf Landesebene. Dieser muss die Koordination von Zivilschutz, Brandschutz, Hochwasser- und Starkregenschutz, Notstromversorgung, Telekommunikation, digitaler Infrastruktur sowie medizinischer Versorgung bündeln und im Ernstfall handlungsfähig sein. Katastrophenschutz darf nicht nur reaktiv organisiert werden, sondern muss vorausschauend geplant und regelmäßig überprüft werden.
Dazu gehören regelmäßige Katastrophenschutzübungen unter Einbeziehung der Bevölkerung. Zivilschutz funktioniert nur, wenn Zuständigkeiten bekannt sind, Abläufe eingeübt werden und die Menschen wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen. Transparente Information und praktische Vorbereitung sind zentrale Elemente der Daseinsvorsorge.
Auch der Schutz der Bevölkerung im Krisenfall muss neu bewertet werden. Vorhandene Schutzräume, insbesondere Neubaukeller mit Schutzraumstandard (Typ 3), sind landesweit zu erfassen, zu überprüfen und gegebenenfalls wieder nutzbar zu machen. Der Schutz der Zivilbevölkerung darf nicht dem Zufall oder der individuellen Vorsorge überlassen bleiben.
Im Katastrophenfall muss das Land Sachsen-Anhalt zudem die Erstübernahme der anfallenden Kosten und Entschädigungen sicherstellen. Kommunen, Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche dürfen nicht aus finanzieller Unsicherheit zögern müssen. Die spätere Abrechnung mit anderen Kostenträgern darf nicht zulasten der schnellen Hilfe gehen.
Über 1.500 Freiwillige Feuerwehren mit rund 31.500 aktiven Mitgliedern tragen in hohem Maße zu unserer Sicherheit im Land bei. Sei es bei der Bekämpfung von Bränden, bei der Unterstützung im Katastrophenfall oder der Rettung von Leben bei Unfällen. Das Land muss Kommunen mit fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit in die Lage versetzen, stärker in den Brand- und Katastrophenschutz zu investieren. Trotz guter Arbeit in den Kinder- und Jugendfeuerwehren fehlt es an Anreizen, sich im Erwachsenenalter weiterhin ehrenamtlich in den Wehren zu engagieren. Eine stärkere Wertschätzung insbesondere langgedienter Kameraden stärkt die Bindung an das Ehrenamt. Zudem müssen Anreize für Unternehmen bei der Einstellung von Feuerwehrkameraden geschaffen werden, die Hürden für das Engagement müssen abgebaut werden. Eine Erhöhung der Ehrenamtspauschalen, die Gewährleistung medizinischer Vorsorge sowie die Anrechnung der Tätigkeit bei der Rentenberechnung sind weitere zukunftssichernde Maßnahmen. Die zunehmende Einsatzbreite der Feuerwehren muss sich wieder auf die direkte Gefahrenabwehr konzentrieren. Hierzu sind die Freiwilligen Feuerwehren von Einsätzen zur Beseitigung von Ölspuren, Straßensperrungen oder Fehlalarmen zu entlasten.
Unsere Ziele:
- Katastrophenschutzgesetz modernisieren und an neue Risiken anpassen
- Zuständigkeiten und Führungsstrukturen klar regeln
- Dauerhaften Landesstab für Katastrophen- und Zivilschutz einrichten
- Katastrophenschutz als kontinuierliche Aufgabe mit Übungen organisieren
- Kostenübernahme durch das Land im Ernstfall sicherstellen
- Freiwillige Feuerwehren finanziell und strukturell stärken
Datenschutz garantieren
Das BSW Sachsen-Anhalt betont die zentrale Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit bei allen Digitalisierungsmaßnahmen. Bürger müssen jederzeit die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten. Digitalisierung darf kein Einfallstor für Überwachung, Datenmissbrauch oder wirtschaftliche Abhängigkeiten sein.
Wir setzen uns für die strikte Einhaltung hoher Datenschutzstandards ein und fordern zugleich eine Überarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Bundes- und EU-Ebene. Dabei müssen Praktikabilität, Rechtssicherheit und der Schutz der Bürgerrechte besser miteinander in Einklang gebracht werden. Datenschutzexperten, Kommunen, kleine Betriebe und Kritiker der bisherigen Regelungen müssen stärker einbezogen werden. Datenschutz darf nicht zum bürokratischen Hemmnis werden, sondern muss wirksam, verständlich und bürgernah sein. Zugleich bestehen bereits umfangreiche gesetzliche Vorgaben, etwa durch das IT-Sicherheitsgesetz sowie die neue NIS-2-Richtlinie. Diese verpflichten Unternehmen und Behörden zu angemessenen Schutzmaßnahmen und Risikoanalysen. Die bestehenden Regeln müssen konsequenter umgesetzt und kontrolliert werden. Behörden müssen, soweit keine Open-Source-Software eingesetzt wird, Verträge mit Softwareherstellern so abschließen, dass auf Anfrage Quellcodeeinsicht gewährt wird. Nur so wird eine realistische Auditierungsfähigkeit und damit wirksame Kontrolle ermöglicht.
Gleichzeitig braucht Sachsen-Anhalt eine deutliche Stärkung der IT-Sicherheitsstrukturen in öffentlichen Einrichtungen. Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser und kommunale Betriebe müssen besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Dafür sind qualifiziertes Personal, moderne Technik und klare Zuständigkeiten notwendig. Auch eine andere Art von Gefahr darf nicht länger ignoriert werden: Mangelnde digitale Souveränität stellt in der heutigen Welt ein zunehmend unkalkulierbares Risiko dar. Behörden müssen daher prüfen, wo sie perspektivisch Verträge reduzieren können, die sie an geschlossene Lösungen fesseln, insbesondere wenn die Vertragspartner außereuropäische Hersteller sind. Es sollte eine Zusammenarbeit oder ein Austausch mit erfolgreichen Projekten zur Nutzung Freier Software wie „Do-FOSS“ oder der Open-Source-Strategie Schleswig-Holstein angestrebt werden. IT-Sicherheit ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wir fordern zudem mehr Aufklärung und Prävention im Bereich der Cyberkriminalität. Bürger, insbesondere Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, müssen besser über Risiken, Betrugsmaschen und Datensicherheit informiert werden. Zwar existieren bereits Initiativen, Vereine und schulische Informationsangebote, doch werden diese nicht überall ausreichend wahrgenommen oder unterstützt. Präventionsarbeit darf dabei nicht auf die Eltern verlagert werden, sondern braucht Verbindlichkeiten und stärkere öffentliche Verantwortung. Auch der Umgang mit Künstlicher Intelligenz erfordert gezielte Bildungs- und Schulungsangebote. KI darf nicht unkontrolliert eingesetzt werden, sondern muss transparent, nachvollziehbar und dem Menschen dienend gestaltet sein.
Datensouveränität ist dabei ein signifikanter Bestandteil moderner Digitalpolitik. Bürgerdaten, die von Behörden und staatlichen Stellen erhoben und verarbeitet werden, müssen grundsätzlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine sensiblen Daten unkontrolliert in Drittstaaten abfließen.
Das BSW Sachsen-Anhalt steht für eine Digitalisierung, die Freiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit stärkt – nicht für Überwachung, Abhängigkeit und sozialen Ausschluss. Digitalisierung muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt.
Unsere Ziele:
- Öffentliche IT-Sicherheit in Verwaltung, Bildung und Gesundheit stärken
- Prävention und Aufklärung gegen Cyberkriminalität ausbauen
- Datensouveränität durch Verarbeitung auf EU-Servern sichern
- Landesweites Open-Source-Projekt zur Erringung digitaler Souveränität
5.3 Justiz stärken – Verfahren beschleunigen
Eine funktionierende Justiz ist ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats. In Sachsen-Anhalt gerät die Justiz jedoch seit Jahren zunehmend unter Druck. Die Zahl offener Verfahren steigt, Verfahren dauern zu lange, und Gerichte arbeiten vielfach an der Belastungsgrenze. Bereits heute sind Richter überlastet, und die anstehende Pensionierungswelle verschärft die Lage zusätzlich. Wer Recht sucht, darf nicht durch lange Verfahrensdauern, Personalmangel oder bürokratische Hürden entmutigt werden.
Gesetze sowie Rechtsprechung müssen verständlich, nachvollziehbar und bürgernah sein. Für viele Menschen ist das Rechtssystem jedoch schwer zugänglich. Deshalb fordern wir, rechtliches Grundwissen stärker in der schulischen Bildung zu verankern. Der Besuch von Gerichtsverhandlungen, der Austausch mit Juristen sowie grundlegende Kenntnisse über Rechte und Pflichten sollen selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts werden. Rechtliche Bildung stärkt demokratisches Bewusstsein und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Rechtsschutz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Beratungsangebote wie die Beratungshilfe an den Amtsgerichten sind für Menschen mit geringem Einkommen unverzichtbar, werden jedoch zu wenig genutzt oder sind regional schwer erreichbar. Wir setzen uns für den bedarfsgerechten Ausbau dieser Angebote ein, insbesondere im ländlichen Raum, und fordern eine bessere Information über Prozesskosten- und Beratungshilfe. Wer seine Rechte nicht kennt oder sie sich nicht leisten kann, ist faktisch vom Rechtsstaat ausgeschlossen.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist zentrale Voraussetzung für Vertrauen in staatliches Handeln. Auch in Sachsen-Anhalt besteht das Problem der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber der Exekutive. Das ministerielle Einzelweisungsrecht in konkreten Ermittlungsverfahren ist ein Einfallstor für politische Einflussnahme und muss abgeschafft werden. Verbleibende Weisungsrechte dürfen ausschließlich transparent, schriftlich begründet und parlamentarisch kontrolliert ausgeübt werden – und nur bei klaren Rechtsfragen, niemals aus politischen Motiven. Sachsen-Anhalt muss sich über den Bundesrat für eine entsprechende Reform einsetzen.
Die personelle Situation der Justiz ist besonders kritisch. Schon heute fehlen Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Geschäftsstellen sowie Personal im Justizvollzug. Die Besoldung liegt im Ländervergleich zurück, was Sachsen-Anhalt im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs zusätzlich benachteiligt. Wir fordern deshalb eine Verbesserung der Richter- und Staatsanwaltsbesoldung, mehr Planungssicherheit bei Einstellungen sowie die Aufhebung des faktischen Einstellungsstopps im mittleren und gehobenen Justizdienst. Die Nachwuchsgewinnung muss frühzeitig an Schulen und Hochschulen beginnen, und Sachsen-Anhalt muss als moderner, verlässlicher Arbeitgeber auftreten.
Die Digitalisierung der Justiz kommt in Sachsen-Anhalt nur schleppend voran. Elektronische Akten, digitale Abläufe und moderne IT können Verfahren beschleunigen, dürfen aber nicht zulasten von Zugänglichkeit, Rechtssicherheit oder persönlicher Anhörung gehen. Videoverhandlungen dürfen die Präsenzverhandlung nur ergänzen, nicht ersetzen. Digitalisierung braucht ausreichendes Personal, Schulungen und verlässliche Technik. Gerichtsstandorte im ländlichen Raum müssen erhalten bleiben, um den Zugang zum Recht zu sichern.
Eine leistungsfähige Justiz braucht Entlastung. Gut ausgebildete Rechtspfleger sind dafür unverzichtbar. Verfahren müssen zügig, rechtsstaatlich und in angemessener Zeit abgeschlossen werden. Schnelligkeit ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck von Gerechtigkeit. Wer im Justizvollzug arbeitet, trägt Verantwortung für die Sicherheit der Gesellschaft und verdient Anerkennung, gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung. Eine Privatisierung von Sicherheitsdiensten in Gerichten oder Haftanstalten lehnen wir ab – Strafvollzug ist hoheitliche Aufgabe des Staates.
Die Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt sind seit Jahren stark ausgelastet. Zahlreiche Streitigkeiten zu Leistungen der Grundsicherung, Renten, Pflege oder anderen Sozialleistungen führen zu langwierigen Verfahren, Verzögerungen für die Betroffenen und erheblichen Belastungen für die personellen und organisatorischen Ressourcen der Gerichte. Diese Situation zeigt deutlich, dass die bestehende gerichtliche Infrastruktur bei wachsender Fallzahl an ihre Grenzen stößt und die Effizienz der Rechtsdurchsetzung eingeschränkt ist.
Um die Situation zu verbessern, könnte die Einrichtung einer vorgeschalteten sozialrechtlichen Schlichtungsstelle geprüft werden. Eine solche Stelle würde es ermöglichen, Streitigkeiten frühzeitig außergerichtlich zu klären, bürokratische Irrwege zu vermeiden und Verfahren für die Bürger schneller und transparenter zu gestalten.
Die Umsetzung müsste behutsam erfolgen, unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, Freiwilligkeit für die Beteiligten und enger Abstimmung mit den Sozialgerichten. Ein Pilotmodell könnte dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln, das Verfahren zu evaluieren und mögliche Effekte auf die Entlastung der Gerichte und die Verbesserung des Rechtsschutzes praxisnah zu prüfen.
Prävention bleibt ein zentrales Element rechtsstaatlicher Politik. Eine starke Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Aufklärung über Recht und Unrecht sind entscheidend, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt stehen in der Jugendhilfe oft vor komplexen Entscheidungen, Konflikten oder fehlender Beteiligung. Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich bei Problemen wenden können, und vorhandene Angebote reichen häufig nicht aus, um Konflikte frühzeitig zu klären und das Kindeswohl zu schützen.
Ziel muss es sein, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Sachsen-Anhalt bei Konflikten mit Jugendämtern oder Trägern der Kinder- und Jugendhilfe frühzeitig und zuverlässig unterstützt werden. Unabhängige Ombudsstellen können hier als „Gremium für Kinderstimmen“ wirken: Sie bieten eine niedrigschwellige Anlaufstelle, stärken die Beteiligung junger Menschen, vermitteln in Konflikten und tragen dazu bei, dass sich Situationen nicht verschärfen und das Kindeswohl gefährdet wird.
Damit diese Stellen wirksam werden, sollten sie landesweit dauerhaft eingerichtet, personell und finanziell abgesichert sowie klar in die bestehenden Hilfesysteme eingebunden werden. Erkenntnisse aus den Beratungen können zudem systematisch genutzt werden, um Strukturen, Verfahren und Schutzmaßnahmen zu verbessern und die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.
Der Rechtsstaat muss für alle verständlich, erreichbar und erfahrbar sein. Sachsen-Anhalt braucht eine Justizpolitik, die Personal stärkt, Unabhängigkeit sichert, Verfahren beschleunigt und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zurückgewinnt.
Unsere Ziele:
- Justiz personell stärken und ausreichend ausstatten
- Arbeitsbedingungen und Besoldung verbessern
- Unabhängigkeit der Justiz durch transparente Weisungsstrukturen sichern
- Zugang zum Recht und Rechtsberatung ausbauen
- Sozialgerichte wirksam entlasten und Verfahrensdauern verkürzen
- Rechtsbildung in Schule und Praxis stärken
- Justiz digital modernisieren und Präsenzgerichte erhalten
- Kinder und Jugendliche bei Konflikten in der Jugendhilfe frühzeitig unterstützen
- Unabhängige Ombudsstellen als niedrigschwellige Anlaufstellen landesweit etablieren
5.4 Modern denken – Teilhabe der Jugend
Der Staat steht in der Verantwortung, die demokratischen Grundrechte aller seiner Bürger gleichermaßen zu schützen. Darunter fallen auch die Rechte der jüngsten Bürger unseres Landes. 1992 trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, doch noch immer werden die dort verfassten Rechte junger Menschen nicht vollumfänglich umgesetzt, etwa die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Das zeigen die Proteste der Jugend in den letzten Jahren wie „Fridays for Future“, die „Corona-Proteste“ oder ganz aktuell die „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“. Schulen, Regierungen oder Eltern versuchen teilweise, die Rechte der Schüler einzuschränken, sie zu behindern oder unter Druck zu setzen. Man muss nicht immer einer Meinung mit der Jugend sein, doch sie hat das Recht, ihre Meinung zu äußern und zu verteidigen.
Das BSW setzt sich für eine freie Meinungsäußerung und für das Recht auf Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen ein. Dieses Recht soll auch in die Landesverfassung integriert werden. 2016 wurden dort zunächst die Schutzrechte weiter verankert, nun sollen die Partizipationsrechte folgen. Für die Teilhabe bedarf es Räume der Aneignung, des Versammelns und Gestaltens. Die Kommunalverfassung von Sachsen-Anhalt oder das Schulgesetz legen bereits rechtliche Grundsteine für solche Räume. Doch an ihrer Umsetzung scheitert es noch immer. Die politische Mündigkeit ist in deutschen Schulen ein immer wiederkehrendes Thema und wird dennoch nicht ausreichend gelebt. Eine frühe Mitbestimmung fördert die spätere politische Mündigkeit der Schüler. Deshalb wollen wir die Beteiligung von Schülern an ihren Schulen stärken. Schülervertretungen müssen ernst genommen und zuverlässig unterstützt werden. Schulen sollen klare Strukturen schaffen, damit junge Menschen ihre Anliegen einbringen und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken können. Gerade an weiterführenden Schulen gibt es hier großen Nachholbedarf. Mitbestimmung darf kein Extra sein, sondern muss verbindlich dazugehören.
Auch außerhalb der Schule müssen Beteiligungsrechte konsequent umgesetzt werden. Auf kommunaler Ebene sollen Kinder und Jugendliche ihre Interessen wirksam vertreten können. Förderprogramme für junge Menschen wollen wir gezielt ausbauen, um Teilhabe sowie kulturelle und kreative Fähigkeiten frühzeitig zu fördern. Das BSW setzt sich dafür ein, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt fest zu verankern. Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen soll verbindlich gestärkt werden, damit junge Menschen gehört werden und Demokratie im Alltag erleben.
Unsere Ziele:
- Streik- und Versammlungsrecht von jungen Menschen stärken
- Partizipationsrechte in der Landesverfassung verankern
- Durchsetzung und Verbesserung der Beteiligungsrechte junger Menschen in den Kommunen und Schulen
- Bewahrung von Jugendclubs, Schulen und anderen sozialen Räumen der politischen Teilhabe junger Menschen
5.5 Handlungsfähige Kommunen – bürgernah
Städte, Gemeinden und Landkreise sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt, schaffen gleichwertige Lebensbedingungen und treiben die Wirtschaft voran. Sie halten die Daseinsvorsorge am Laufen und investieren in Klimaschutz und Infrastruktur. Ihre Bedeutung ist unersetzlich. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise stehen vor einer gewaltigen Herausforderung. Ihre finanzielle Lage ist oft so schlecht, dass sie ihre wichtigen Aufgaben kaum noch erfüllen können, ohne neue Schulden aufzunehmen. Das belastet die Menschen vor Ort und bremst die Entwicklung. Altschuldenregelungen sind ein erster Schritt, doch sie reichen nicht aus, um die Kommunen wirklich zu stärken. Unsere Kommunen brauchen Handlungsspielräume und echte finanzielle Freiheit. Nur wenn sie selbst entscheiden können, wo sie investieren, können sie ihre Zukunft gestalten.
Digitalisierung im Dienst der Menschen
Das BSW setzt sich für eine umfassende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt ein. Ziel ist eine bürgernahe, effiziente und transparente Verwaltung, die den Alltag der Menschen erleichtert, ohne sie durch Bürokratie oder Digitalzwang zu überfordern. Die entscheidenden Punkte dabei sind Vereinfachung, Vereinheitlichung und Reorganisation von Verwaltungsprozessen ebenso wie der konsequente, aber verantwortungsvolle Einsatz digitaler Technologien.
Ein zentrales Anliegen ist das Recht auf ein analoges Leben. Niemand darf durch Digitalzwang von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Grundlegende Leistungen müssen auch ohne Smartphone, App oder digitale Identität nutzbar bleiben. Dazu gehören unter anderem das Führen eines Bankkontos, die Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die Abholung von Paketen sowie der Zugang zu Behörden und öffentlichen Dienstleistungen. Digitalisierung muss ein Angebot sein, kein Zwang.
Digitale Behördengänge sollen für Bürger sowie Unternehmen einfacher, schneller und nachvollziehbarer werden. Wir wollen den weiteren Ausbau digitaler Serviceangebote in allen staatlichen Einrichtungen vorantreiben und sichere, datenschutzkonforme Portale bereitstellen, über die Verwaltungsleistungen zentral und zuverlässig zugänglich sind. Gleichzeitig bleibt der Staat verpflichtet, klassische Behördengänge weiterhin zu ermöglichen. Niemand darf von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, weil er digitale Angebote nicht nutzen kann oder will.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung der Beschäftigten. Verwaltungsmitarbeiter brauchen gezielte Weiterbildungen im Umgang mit digitalen Anwendungen, neuen Softwarelösungen und Künstlicher Intelligenz. Der Einsatz von KI-Systemen in der Verwaltung darf kein Selbstzweck sein. Er erfordert klare, verbindliche Konzepte, transparente Entscheidungsgrundlagen und eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen, damit Effizienzgewinne nicht zulasten von Nachvollziehbarkeit, Datenschutz oder Verantwortung gehen.
Zur Entlastung von Bürgern und Verwaltung wollen wir mobile Dienste ausbauen, etwa für Kfz-An- und Abmeldungen, Terminvereinbarungen oder andere häufig genutzte Verwaltungsleistungen. Gleichzeitig ist es notwendig, Digitalisierungsprojekte landesweit zu koordinieren. Zentrale Vorgaben für Softwarelösungen sollen verhindern, dass ein unüberschaubarer, inkompatibler Digitalisierungsdschungel entsteht, wie er heute etwa bei Ausschreibungsplattformen oder Fachanwendungen der Fall ist.
Dafür braucht es gesetzliche Grundlagen, um geplante Digitalisierungsprojekte frühzeitig auf Qualität, Sicherheit und landesweite Einsatzfähigkeit zu prüfen. Durchgängig digitalisierte Verwaltungsprozesse und der Abbau von Medienbrüchen sind ebenso notwendig wie möglichst einheitliche und verständliche Benutzeroberflächen, damit auch weniger digital erfahrene Menschen die Angebote problemlos nutzen können.
Unsere Ziele:
- Verwaltung durch einfache, transparente Prozesse modernisieren
- Recht auf analoge Verwaltung ohne Digitalzwang sichern
- Beschäftigte gezielt für Digitalisierung und KI qualifizieren
- Zentrale Dienste ausbauen
- Recht auf analoge Nutzung zentraler Dienstleistungen sichern
- Bürgernahe, freiwillige Digitalisierung ohne Zwang gestalten
Starke Kommunen – Starkes Land
Sachsen-Anhalt ist ein überwiegend ländlich geprägtes Flächenland. In Städten und Dörfern erleben die Menschen täglich, wo kommunale Daseinsvorsorge funktioniert – und wo sie seit Jahren erodiert. Viele Kommunen sind kaum noch in der Lage, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen; freiwillige Leistungen wurden längst zusammengestrichen. Kitas, Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Feuerwehren, kulturelle Einrichtungen, der öffentliche Nahverkehr sowie Straßen und Wege leiden unter chronischem Investitionsstau. Verwaltungsleistungen sind oft nur eingeschränkt, mit langen Wartezeiten und digitalem Zwang erreichbar. Sauberkeit, Ordnung und Lebensqualität vor Ort nehmen sichtbar ab – das frustriert und entfremdet die Menschen von Politik und Staat.
Die finanzielle Lage der Kommunen ist dramatisch. Der kommunale Schuldenstand in Sachsen-Anhalt liegt bei rund 3,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig kommen enorme Zusatzlasten durch Klimaanpassung, Digitalisierung, Wärme- und Mobilitätswende sowie den demografischen Wandel hinzu. Bundespolitische Prioritäten wie Aufrüstung und Sondervermögen engen die Spielräume weiter ein. Unter diesen Bedingungen ist eine echte kommunale Selbstverwaltung kaum noch möglich. Das BSW setzt sich deshalb für eine grundlegende Neuausrichtung der Kommunalfinanzierung ein.
Kommunen brauchen eine auskömmliche, verlässliche und bedarfsorientierte Finanzierung statt eines Förderdschungels mit politischer Abhängigkeit und bürokratischem Aufwand. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent durchgesetzt werden. Pflichtaufgaben dürfen nicht länger auf Städte und Landkreise abgewälzt werden, ohne dass Land und Bund für den finanziellen Ausgleich sorgen. Dazu braucht es eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen sowie eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen. Neue Gesetze mit finanziellen Folgen für Kommunen dürfen nur unter verbindlicher Einbindung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen werden.
Ein zentraler Baustein für handlungsfähige Kommunen ist die Rekommunalisierung zentraler Bereiche der Daseinsvorsorge. Öffentlicher Nahverkehr, Energie, Wasser, Abfall, Wohnungswirtschaft und soziale Infrastruktur gehören in öffentliche oder genossenschaftliche Hand – nicht in renditeorientierte Privatstrukturen. Weitere Privatisierungen kommunalen Eigentums lehnen wir ab. Kommunen müssen wieder selbst gestalten können, statt nur Mangel zu verwalten.
Auch die Verwaltungsstrukturen müssen gestärkt werden. Personalmangel, veraltete IT und ineffiziente Zuständigkeiten führen zu langen Genehmigungsverfahren und Überlastung der Beschäftigten. Kommunen dürfen keine neuen Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung erhalten. Wir fordern landeseinheitliche Softwarelösungen, den Abbau von Bürokratie sowie eine stärkere Serviceorientierung des Landesverwaltungsamtes gegenüber den Kommunen. Digitalisierung muss entlasten – nicht zusätzliche Hürden schaffen.
Mit der Vergabe oder Nichtvergabe von Fördermitteln durch das Land, die zudem mit riesigem bürokratischem Aufwand einhergehen, wird in die Kommunen hineinregiert. Das ist Politik nach Gutsherrenart und fördert die politische Abhängigkeit von Kommunen gegenüber Entscheidungsträgern auf Ebene der Fördermittelgeber. Gemacht werden soll, was gebraucht wird und nicht das, wofür gerade Fördermittel bereitgestellt werden. Wir möchten, dass Kommunen selbst entscheiden, welche Prioritäten sie bei ihren Ausgaben setzen wollen. Daher muss das Land eine ständige Grundfinanzierung für Investitionen in die Daseinsvorsorge mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt vorhalten. Dies gilt auch für verschuldete Kommunen und solcher in Haushaltskonsolidierung. Durch eine rechtssichere Reform des Kommunalabgabengesetzes kann eine effektive und nachhaltige Finanzierung eigener Aufgaben und Leistungen ermöglicht werden.
Zusammenhalt beginnt vor Ort. Ehrenamtliches Engagement in Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Sport, Kultur und Sozialarbeit ist eine tragende Säule des Landes. Dieses Engagement braucht bessere Ausstattung, verlässliche Förderung, steuerliche Entlastung und mehr gesellschaftliche Anerkennung. Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte müssen konsequent geahndet werden.
Der demografische Wandel stellt viele Kommunen vor zusätzliche Herausforderungen. Statt Schließungen braucht es Unterstützung: bessere Betreuungsschlüssel in Kitas, den Erhalt kleiner Grundschulstandorte im ländlichen Raum und eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung. Mobilität ist dabei ein Schlüssel zur Teilhabe. Die Schülerbeförderung muss landesweit gerecht geregelt werden. Perspektivisch setzen wir uns für einen starken, öffentlich organisierten ÖPNV ein, der langfristig allen Menschen kostenfrei zur Verfügung steht.
Bezahlbares Wohnen ist ein zentrales Standortthema. Sachsen-Anhalt verfügt über viel zu wenig Sozialwohnungen. Der soziale Wohnungsbau muss deutlich ausgeweitet, kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen gestärkt und weiterer Ausverkauf öffentlichen Eigentums gestoppt werden. Wohnen ist keine Ware, sondern ein Grundrecht.
Das BSW Sachsen-Anhalt steht für starke Kommunen, echte Selbstverwaltung, Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Nur wenn Städte und Gemeinden wieder handlungsfähig sind, kann Demokratie vor Ort gelingen.
Unsere Ziele:
- Kommunen finanziell verlässlich und bedarfsgerecht ausstatten
- Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent umsetzen
- Kommunale Selbstverwaltung und Steueranteile stärken
- Daseinsvorsorge rekommunalisieren und Privatisierungen stoppen
- Kommunale Verwaltungen personell und digital stärken
- Ehrenamt finanziell absichern und aufwerten
- Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land sichern
Gerechter Zugang zu Sozialleistungen
Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, stehen in Deutschland zum Teil massiv unter Druck. In Sachsen-Anhalt betrifft die Problematik neben dem Empfänger von Bürgergeld oder Transferleistungen (z. B. Wohngeld), insbesondere auch die ältere Generation. Dies ist bedingt durch den demographischen Wandel. Geringe Renten stehen steigenden Lebenshaltungskosten und nicht mehr bezahlbaren Pflegeheimkosten gegenüber.
Viele ältere Menschen leben in Armut und sind daher auf Sozialleistungen angewiesen. Seien es Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege. Insbesondere das Sachgebiet Hilfe zur Pflege hat in den letzten Jahren einen Wandel erfahren, der vielerorts zu erheblichen Staus in der Bearbeitung führt. Während Antragsteller auf ihren Bescheid warten, warten Pflegeheime auf die Bezahlung ihrer Leistungen. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen jedoch Monat für Monat die Heimrechnung, ohne Gewissheit, ob die Kosten übernommen werden.
Denn aktuell gibt es landesweit monatelange Bearbeitungszeiten, zum Teil ohne Rückmeldung zum Bearbeitungsstand. Statt bürgernah zu beraten, werden Telefonzeiten und Sprechzeiten eingekürzt. Dies ist zum Teil durch stetigen Personalmangel in den Sozialbehörden begründet, insbesondere infolge der steigenden Antragsflut aufgrund der Kostenexplosion in der Pflege.
Vielfach unnötige Bürokratie in allen Bereichen der Sozialverwaltung und fehlende Handlungsleitlinien verschärfen diese Lage noch. Antragsteller und deren Angehörige geraten zunehmend unter Druck und fühlen sich im Stich gelassen. Auch das Thema Kinderarmut spielt hierbei eine wichtige Rolle. Das BSW setzt sich daher für eine Verbesserung des Zugangs zu Sozialleistungen sowie eine echte Entbürokratisierung auch auf Landesebene ein.
Jobcenter, Sozialämter, Jugendämter und Wohngeldbehörden sind jeweils für unterschiedliche Sozialleistungen zuständig. Da viele Leistungen thematisch zusammenhängen, führt eine fehlende abgestimmte Zusammenarbeit häufig zu Verzögerungen, Doppelverfahren und unklaren Zuständigkeiten für Antragstellende.
Verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den Sozialbehörden schaffen klare Zuständigkeiten, standardisierte Abläufe und geregelten Informationsaustausch. Für Antragsteller bedeutet dies schnellere, passgenauere und transparentere Hilfen; für die Kommunen reduzieren sich Verwaltungsaufwand, Doppelprüfungen und rechtliche Unsicherheiten.
Um einheitliche Entscheidungen, verkürzte Bearbeitungszeiten und eine kurzfristige Gewährung der Hilfen zu erreichen, sollte sich die Landesregierung aus Sicht des BSW in Zukunft für die Schaffung eines überörtlichen Sozialhilfeträgers nach dem Vorbild des Kommunalen Sozialverbands Sachsen bei gleichzeitiger Einrichtung von Stellen unabhängiger Sozialberatung und Pflegeämtern vor Ort einsetzen.
Oft fehlt es an sozialen Hilfen vor Ort, insbesondere in der Wohnungslosenhilfe, der Eingliederungshilfe und der Pflege. Zunehmende Demenzerkrankungen machen passende Wohnformen nötig. Das klassische Pflegeheim ist bei Verhaltensauffälligkeiten, wie Weglauftendenzen, nicht der passende Ort für Betroffene. Der Schaffung dieser Hilfen sollte eine zentrale Steuerung anhand der Bedarfe vor Ort vorausgehen. Ein Tool für die Platzvergabe sollte geschaffen werden, um Angehörige mit ihrer Suche nach passenden Plätzen nicht allein zu lassen.
Das BSW fordert ein Pilotprojekt zur Schaffung eines überörtlichen Sozialhilfeträgers und eines Tools für Wohnheimplätze in der Eingliederungshilfe und Pflegeheimplätze sowie für Hilfen im häuslichen Bereich.
Unsere Ziele:
- Sozialleistungen schnell, unbürokratisch und verlässlich zugänglich machen
- Altersarmut und Kinderarmut wirksam bekämpfen
- Bearbeitungszeiten verkürzen und Sozialbehörden personell stärken
- Zusammenarbeit der Sozialbehörden verbindlich regeln und Zuständigkeiten klären
- Soziale Hilfen vor Ort ausbauen, inklusive passender Pflege- und Wohnangebote
Datensparsamkeit
In Sachsen-Anhalt entwickeln Kommunen derzeit häufig eigene Antragsformulare, was zu Doppelanträgen, redundanter Datenerhebung und erhöhtem Verwaltungsaufwand führt. Um Bürokratie zu reduzieren und die Bearbeitung zu vereinfachen, sollte die Landesregierung verbindliche Vorgaben für die Nutzung von Antragsformularen erlassen.
Diese Vorgaben würden festlegen, dass alle Kommunen ausschließlich standardisierte Formulare verwenden und keine eigenen Formulare mehr gestalten dürfen. Eine zentrale digitale Plattform könnte die Bereitstellung und Aktualisierung der Formulare sicherstellen. Diese sollten im Sinne einer echten Digitalisierung so bereitgestellt werden, dass sie bei Bedarf digital beschreibbar sind und direkt an die Behörde gesandt werden können.
Ziel ist es, Antragsverfahren für Bürger transparenter und einfacher zu machen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen, redundante Daten zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung landesweit zu erhöhen.
Das BSW setzt sich für eine flächendeckende unabhängige Sozialberatung vor Ort, eine hieran angebundene zentralisierte Antragsbearbeitung sowie eine Reduzierung der einzureichenden Formulare ein und fordert hierbei eine sparsame Datenerhebung und -speicherung. Antragsteller sollen zur Auskunft verpflichtet sein, allerdings nur in Bezug auf die tatsächlich notwendigen Angaben für die jeweilige Sozialleistung.
Das wiederholte Ausfüllen von Tabellen zum Umgang mit den eigenen Kindern als Nachweis dafür, dass ein vereinbartes Wechselmodell eingehalten wird, Bescheinigungen von Dritten- wie den Vermietern, oder Mitbewohnern-, das Einreichen mehrerer Identitätsnachweise oder ständige Verlängerungsanträge bei nicht geänderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen (insbesondere bei schwer behinderten Menschen oder Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten) sehen wir kritisch.
Derzeit erleben wir auch viele junge Menschen, die mit Antragstellungen überfordert sind. Im Ergebnis erhalten diese bereits in jungen Jahren eine rechtliche Betreuung, weil sie sich der Kommunikation mit der Sozialbehörde nicht mehr gewachsen sehen. Schulden häufen sich an, die Lebensfähigkeit sinkt.
Die Bereitschaft, diese rechtlichen Betreuungen zu übernehmen sinkt jedoch ebenfalls. Berufsbetreuer werden lediglich pauschalisiert bezahlt und der Arbeitsaufwand steigt stetig. Soziale Absicherung, Büromiete und Arbeitsmaterial ist aus den Pauschalen mitzufinanzieren. Da diese Einkommen umsatzsteuerbefreit sind, kann die in den Ausgaben enthaltene Mehrwertsteuer quasi nicht entgegengesetzt werden. Dies macht den Beruf unattraktiv. Angehörige, die ihr Familienmitglied rechtlich betreuen, sind mit den Anforderungen der Sozialbehörden schnell überfordert.
Das BSW sieht daher dringenden Handlungsbedarf in der Vereinfachung des Zugangs zu Sozialleistungen.
Unsere Ziele:
- Einheitliche, landesweit standardisierte Antragsformulare einführen
- Datenerhebung auf das notwendige Maß beschränken
- Digitale, transparente und bürgernahe Antragsverfahren ermöglichen
- Unabhängige Sozialberatung vor Ort stärken und Antragsbearbeitung bündeln
- Zugang zu Sozialleistungen deutlich vereinfachen und Überforderung vermeiden
Kosten der Unterkunft vernünftig regeln
Eine der Ursachen, weshalb die Zahl der auf Sozialleistungen angewiesenen Menschen steigt, sind auch die in den letzten Jahren gestiegenen Wohnraummieten.
Die anhaltend steigenden Miet- und Heizkosten erhöhen den finanziellen und organisatorischen Druck auf die Kommunen in Sachsen-Anhalt, die für die Festlegung und Fortschreibung der Angemessenheitsgrenzen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung verantwortlich sind.
Die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII sind zentrale Bestandteile existenzsichernder Leistungen. In Sachsen-Anhalt wird die Angemessenheit der Wohn- und Heizkosten derzeit dezentral durch die Landkreise und kreisfreien Städte auf Grundlage eigener sogenannter „schlüssiger Konzepte“ festgelegt. Dies führt zu teils erheblichen regionalen Unterschieden sowie zu Rechtsunsicherheit für Leistungsberechtigte und Verwaltung.
Zwar liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten bei den kommunalen Trägern, landesrechtliche Vorgaben zu Mindeststandards oder methodischen Anforderungen bestehen jedoch nicht. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, hat wiederholt festgestellt, dass kommunale Richtlinien den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept nicht in allen Fällen genügen.
Aus sozialrechtlicher Sicht resultieren daraus uneinheitliche Leistungsgewährungen bei vergleichbaren Bedarfen, ein erhöhtes Risiko nicht gedeckter Mietkosten sowie ein hoher Verwaltungs- und Justizaufwand durch Widersprüche und Klagen. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit kämen landeseinheitliche Mindestanforderungen an schlüssige Konzepte sowie eine fachliche Unterstützungsstruktur für die Kommunen in Betracht.
Unsere Ziele:
- Bezahlbares Wohnen sichern und steigende Miet- und Heizkosten sozial abfedern
- Einheitliche landesweite Mindeststandards für Unterkunfts- und Heizkosten schaffen
- Regionale Ungleichbehandlung und Rechtsunsicherheit für Leistungsberechtigte beenden
- Kommunen fachlich unterstützen und Verwaltungs- sowie Klageaufwand reduzieren
5.6 Natur & Landschaft schützen
Sachsen-Anhalt steht vor einer doppelten Herausforderung: Die natürlichen Lebensgrundlagen wie Wasser, Böden und Wälder geraten zunehmend unter Druck. Zugleich verunsichert der Umbau der Energieversorgung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der ökonomische Strukturwandel ganze Regionen. Die Auswirkungen des Klimawandels belasten die Menschen bereits heute. Langanhaltende Trockenperioden, vermehrte Sturmschäden und Starkregen kosten Menschenleben und verursachen große Schäden.
Das BSW bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Umwelt. Es geht uns dabei um den Menschen, der in einer gesunden und vielfältigen Welt ohne Zukunftsängste leben können soll. Das BSW setzt gezielt auf Forschungs- und Entwicklungsarbeit für Technologien, um die Auswirkungen der Klimaveränderungen bewältigen zu können.
Landwirtschaft braucht Perspektiven
Die Landwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil der Wirtschaft und Kultur Sachsen-Anhalts. Sie prägt Landschaft und regionale Identität und sichert Ernährung, Beschäftigung und ländliche Entwicklung. Ein großer Teil der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, vor allem für den Anbau von Getreide, Zuckerrüben und Raps, besonders in der Magdeburger Börde. Auch die Tierhaltung bleibt bedeutend. Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Maschinenbau und Logistik bilden gemeinsam ein wichtiges regionales Wertschöpfungsnetz. Zugleich stehen die Betriebe unter Druck durch Bodenerosion, Artenverlust, steigende Kosten und zunehmende Klimaextreme.
Eine zukunftsfähige Agrarpolitik muss Landwirtschaft als öffentliche Aufgabe verstehen, die Ernährungssicherheit, Landschaftspflege und regionale Entwicklung verbindet. Vorrangig sind vier Handlungsfelder: Bodenschutz, regionale Wertschöpfung, Wasser- und Infrastrukturmanagement sowie Forschung und Wissenstransfer.
Der Schutz der Böden erfordert eine Landesstrategie gegen Erosion und Humusverlust, die Begrünung, Zwischenfruchtanbau und bodenschonende Verfahren fördert. Hecken, Randstreifen, vielfältige Fruchtfolgen sowie Permakultur- und Agroforstsysteme stabilisieren die Böden, während Ökolandbau und der Anbau vielfältiger Kulturpflanzen wie Lein, Dinkel oder Hanf Artenvielfalt und Klimaresilienz stärken.
Regionale Strukturen müssen gezielt gestärkt werden. Kleinbauern und mittelständische Betriebe sichern Vielfalt, Beschäftigung und regionale Identität und sollten durch faire Marktbedingungen, vereinfachte Verwaltung und gezielte Förderung unterstützt werden. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, wie Bauernläden, handwerkliche Betriebe und solidarische Landwirtschaften, fördern lokale Kreisläufe und verringern Abhängigkeiten von globalen Märkten. Öffentliche Einrichtungen können durch regionale Beschaffung stabile Absatzwege schaffen. Die Entscheidung über Fruchtfolge und den Zeitpunkt der Zwischenfruchternte muss allein beim Bauern liegen, ohne behördliche Zwänge, und nach guter fachlicher Praxis und Anwendung getroffen werden. Dogmatische oder praxisuntaugliche Vorgaben für die Nahrungsmittelerzeugung sowie für den Konsum des Bürgers wirken existenzbedrohend und werden deshalb durch das BSW kategorisch abgelehnt. Es sind auf Kreisebene Strukturen zu schaffen, die den Landwirten aktive Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten bieten. Die Berichtspflichten sind durch die Landesgesetzgebung auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Die Einhaltung des strengen Regelwerks der EU ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe oft mit unzumutbarem Aufwand verbunden und ist durch die Landesgesetzgebung auf diese Betriebe anzupassen.
Angesichts zunehmender Trockenheit ist ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen unerlässlich. Moderne Bewässerungs- und Rückhaltesysteme helfen, Wasser in der Fläche zu halten, Grundwasser zu sichern und Hochwasser zu mindern. Gleichzeitig muss die Infrastruktur für Lagerung, Transport und Energieversorgung modernisiert werden, um kleinere Betriebe und Kooperationen zu stärken. Forschung, Bildung und Wissenstransfer sind entscheidend für Innovation und Anpassung. Ein enger Austausch zwischen Wissenschaft, Betrieben und Kommunen fördert nachhaltiges Wachstum im ländlichen Raum. Eine solidarische und ökologische Agrarpolitik, die Böden schützt, regionale Kreisläufe stärkt, Wasserressourcen bewahrt, regionale Kleinbauernstrukturen unterstützt, Permakulturen und Agroforstkulturen fördert und Wissen teilt, kann Sachsen-Anhalts Landwirtschaft krisenfest, produktiv und sozial gerecht gestalten. Sie sichert das Gemeinwohl und eine nachhaltige Ernährungssouveränität.
Unsere Ziele:
- Landwirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge und regionalen Entwicklung stärken
- Bodenschutz durch nachhaltige Anbau- und Fruchtfolgesysteme fördern
- Artenvielfalt und Klimaresilienz in der Landwirtschaft ausbauen
- Glyphosat ablehnen und nachhaltige Alternativen fördern
- Regionale, mittelständische Landwirtschaft gezielt stärken
- Regionale Verarbeitung und Vermarktung ausbauen
- Nachhaltiges Wasser- und Infrastrukturmanagement fördern
- Agrarforschung, Bildung und Wissenstransfer intensivieren
Nachhaltige Forstwirtschaft für unsere Wälder
Die Forstwirtschaft bietet bedeutende Arbeitsfelder im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts. Die staatlichen Betriebe, das Landeszentrum Wald und der Landesforstbetrieb haben sehr vielfältige gesellschaftliche Aufträge. Das BSW unterstützt daher alle Maßnahmen der Landesregierung, die dem langfristigen Erhalt der Landesforstverwaltung dienen. Die Bedeutung der Forstwirtschaft beim Thema Klimaschutz ist unbestritten.
Um diesen Auftrag zu erfüllen, müssen die in den letzten Jahren entstandenen Schadflächen mit geeigneten Baumarten wieder aufgeforstet oder natürlich verjüngt werden. Dafür müssen Fördermittel bedarfsmäßig bereitgestellt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Der Waldumbau ist ein Generationenprojekt, weshalb die finanzielle Förderung und Beratung für private Waldbesitzer entscheidend sind. Zugleich sind Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald, wie die Wiedervernässung von Mooren, essenziell für die Klimaanpassung und den Brandschutz.
Dem Drang der EU, die Bürokratie für Unternehmen und Landesbehörden auszuweiten, statt zu dezimieren, werden wir entgegentreten. Gute Gesetzgebung ist uns wichtig. Daher sollten das Landesjagdgesetz und das Landesfischereigesetz im Hinblick auf Entbürokratisierung, Digitalisierung, Transparenz und Anpassung von Organisationsstrukturen neu gefasst werden. Die zu erwartende Anpassung des Bundesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht soll zügig im Landesjagdgesetz umgesetzt werden. Ein modernisiertes Jagdrecht ist zudem notwendig, um Wildbestände effektiv zu managen und die Waldverjüngung zu sichern.
Ergänzend fordern wir die verstärkte Förderung der Holzverwendung im Bauwesen, um die regionale Wertschöpfung zu stärken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unsere Ziele:
- Landesforstverwaltung langfristig sichern und stärken
- Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern beschleunigen
- Wasserrückhalt und Brandschutz im Wald ausbauen
- Forst-, Jagd- und Fischereirecht entbürokratisieren
- Holz als regionalen, klimafreundlichen Baustoff fördern
Wälder sind keine Industrieflächen
Sachsen-Anhalt gehört zu den waldärmsten Bundesländern in Deutschland. Windenergieanlagen im Wald gefährden dessen ökologische Funktionen. Sie zerschneiden Waldkomplexe, stören das Waldinnenklima durch Luftverwirbelungen und beeinträchtigen Tier- und Pflanzenwelt, Wasserhaushalt und Kühlfunktion. Die zentrale Erholungsfunktion geht verloren.
Die ökologischen Schäden sind so umfassend, dass ein Ausgleich in der notwendigen Größenordnung praktisch unmöglich ist. Die dafür benötigten Flächen und finanziellen Mittel fehlen. Diese Ressourcen werden dringend zur Stabilisierung unserer durch Trockenheit und Schädlinge gestressten Wälder benötigt. Unser Ziel muss daher der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder sein. Die Priorität muss auf der Vitalität des Waldes liegen, nicht auf seiner Industrialisierung oder Stilllegung. Ein nachhaltig bewirtschafteter Wald erbringt Schutz- und Erholungsleistungen und produziert gleichzeitig den klimafreundlichen Baustoff Holz. Unser klares Ziel ist es, die Wälder zu schützen, weshalb wir Windenergieanlagen sowie PV-Anlagen in Waldgebieten grundsätzlich ablehnen.
Unsere Ziele:
- Wälder in Sachsen-Anhalt konsequent schützen
- Wind- und Photovoltaikanlagen im Wald ausschließen
- Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes als Daseinsvorsorge sichern
Artenvielfalt – Lebensgrundlagen sind unverhandelbar
Der Erhalt intakter Umwelt und Landschaften ist eine zentrale Aufgabe. Renaturierungen von Mooren und Auen stärken den natürlichen Hochwasserschutz und wirken als CO₂-Speicher. Biotopvernetzung ermöglicht die Erholung von Tier- und Pflanzenbeständen. Dem Schutz bedrohter Arten muss durch sichere Lebensräume, mehr Blühflächen und die Reduzierung von Lichtverschmutzung Rechnung getragen werden. Wälder sind unverzichtbare Ökosysteme.
Die Aufhebung des Waldschutzes für Windkraft gefährdet Flora und Fauna und muss rückgängig gemacht werden. Stattdessen sind eine verpflichtende Artenschutzprüfung und verbindliche Umweltgutachten für jede Anlage erforderlich. Photovoltaik ist auf Dächer und bereits versiegelte Flächen zu lenken, um wertvolle Acker- und Grünflächen zu schonen. Zur Erreichung der Klimaziele sind Aufforstungen standortgerechter Arten und die Zusammenarbeit mit Verbänden notwendig.
Der Einsatz von Hyperakkumulator-Pflanzen ist eine zukunftsweisende Methode zur Sanierung von Altlasten. Diese besonderen Pflanzen wachsen auf Böden mit hohen Konzentrationen giftiger Metallionen, reichern diese in ihrer Biomasse an und ermöglichen so eine natürliche Reinigung des Bodens. Dies eröffnet neue Wege in der Bodensanierung und schafft gleichzeitig neue Möglichkeiten der Wertschöpfung.
Eine wirksame Umwelt- und Tierschutzpolitik basiert auf Aufklärung und der Durchsetzung von Regeln. Dafür sind Bildungsangebote in Schulen sowie mobile Beratungsteams für ländliche Regionen notwendig. Gleichzeitig sind Tierquälerei und Verstöße konsequenter zu verfolgen und zu ahnden.
Der Schutz unserer wertvollen Gebiete wie dem Nationalpark Harz oder dem Biosphärenreservat Drömling, Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Saale-Unstrut-Triasland ist Verpflichtung. Dazu zählen die Renaturierung von Mooren und Gewässern, die konsequente Umsetzung der Roten Listen für gefährdete Arten und der besondere Schutz von Bestäubern. Eine intakte Umwelt und der respektvolle Umgang mit Tieren sind die unverzichtbare Grundlage für die Zukunft des Landes.
Unsere Ziele:
- Moore und Auen renaturieren für Hochwasserschutz und CO₂-Bindung
- Waldschutz stärken und Ausnahmen für Windkraft zurücknehmen
- Photovoltaik auf Dächer und versiegelte Flächen konzentrieren
- Standortgerechte Aufforstung gezielt fördern
- Schutzgebiete, bedrohte Arten und Bestäuber konsequent sichern
Wasser ist Gemeingut
Der Schutz der Wasserressourcen ist eine zentrale öffentliche Aufgabe. Steigende Nitratwerte, zunehmende Trockenheit und häufiger auftretende Hochwasser gefährden gleichermaßen Landwirtschaft, Natur und Gemeinden in Sachsen-Anhalt. In Regionen wie der Börde und dem Jerichower Land werden die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser teils deutlich überschritten. Hauptursachen sind Überdüngung, intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie unsachgemäße Lagerung organischer Stoffe. Das BSW fordert deshalb ein Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ mit verbindlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen. Dazu gehören überarbeitete Hygienevorgaben in der Tierhaltung, proteinreduzierte Fütterung, verbesserte Güllelagerung, der Anbau Leguminosen zur Bindung von Stickstoff und Nitrat im Boden sowie ein landesweites Düngemittel-Monitoring. Schulungen und gezielte Förderung nachhaltig wirtschaftender Betriebe müssen diese Maßnahmen flankieren.
Sachsen-Anhalt ist zunehmend von klimabedingtem Wassermangel betroffen. Langanhaltende Trockenperioden und sinkende Grundwasserspiegel, insbesondere in Regionen wie der Altmark, setzen Landwirtschaft und Ökosysteme unter Druck. Gleichzeitig beansprucht die Industrie erhebliche Wassermengen, während Belastungen durch Nitrat und Altlasten die Ressource zusätzlich gefährden. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, braucht es eine nachhaltige, landesweite Wasserstrategie. Wasser ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge: Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Nutzung müssen grundsätzlich Vorrang vor industriellen Interessen haben.
Ein integriertes Wasserkonzept soll regionale Wasserspeicher aufbauen, Auen renaturieren und Feuchtgebiete schützen. Regionale Wasserpläne müssen Planungssicherheit schaffen. Ein zentraler Baustein ist der bewusste Umgang mit Regenwasser. Regenwasser darf nicht länger ausschließlich abgeleitet werden, sondern muss gezielt versickern und dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt werden. Die Einleitung in gewachsene Böden stabilisiert den Grundwasserspiegel und stärkt den natürlichen Wasserkreislauf. Städte und Gemeinden sollen stärker nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ entwickelt werden: Entsiegelung, Rückhalt, Versickerung und Verdunstung statt schneller Ableitung. Dies entlastet Gewässer und Kanalisation, verbessert das Stadtklima und stabilisiert langfristig die Wasserverfügbarkeit.
Auch die Landwirtschaft muss stärker auf Wasserschonung ausgerichtet werden. Gefördert werden sollen wassersparende Bewirtschaftungsmethoden, Humusaufbau und der Anbau trockenheitsresistenter Kulturen. Großtechnologische Eingriffe wie das Elbe-Saale-Unstrut-Projekt sind kritisch auf ihre ökologischen Langzeitfolgen im Landesinteresse zu prüfen. Ein verantwortungsvolles Wassermanagement ist Grundvoraussetzung für eine widerstandsfähige Landwirtschaft und die Sicherung der Ernährung.
Anhaltende Starkregenereignisse zeigen zugleich, dass technischer Hochwasserschutz allein nicht ausreicht. Der Elbe und ihren Zuflüssen fehlen natürliche Überschwemmungsflächen. Nachhaltige Sicherheit entsteht nur durch die Rückgewinnung von Rückhalteräumen. Das BSW setzt sich daher für Deichrückverlegungen und die Renaturierung von Auen ein. Bestehende Schutzanlagen müssen modernisiert und an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Das Baurecht ist so auszugestalten, dass keine neuen Baugebiete in hochwassergefährdeten Zonen entstehen. Renaturierte Flusslandschaften verbinden Hochwasserschutz, Naturschutz und landwirtschaftliche Nutzung.
Neue Staustufen lehnen wir grundsätzlich ab, da sie die ökologische Durchgängigkeit der Flüsse beeinträchtigen und den Wasserhaushalt nicht nachhaltig verbessern. Stattdessen wollen wir dort, wo geeignete Fließgeschwindigkeiten vorliegen, lokale Kleinwasserkraftanlagen fördern. Diese können einen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung leisten und regionale Wertschöpfung schaffen, ohne die Flussökosysteme massiv zu schädigen.
Mehr heiße, trockene Sommer und mildere, feuchte Winter erhöhen den Trockenstress für Land- und Forstwirtschaft. Die Erwärmung der Gewässer und sinkende Wasserstände in mitteldeutschen Talsperren machen bereits heute Anpassungen erforderlich, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern. In ganz Mitteldeutschland führen die Auswirkungen des Klimawandels und häufigere Trockenperioden zu sinkenden Grundwasserspiegeln und zeitweisen Wasserentnahmeverboten. Neben einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung sind technische Anpassungen notwendig, um Wasserentnahme, Speicherung und Verteilung flexibler und effizienter zu gestalten.
Diese Herausforderungen lassen sich nicht innerhalb einzelner Landesgrenzen lösen. Das BSW setzt sich daher für eine verbindliche Vier-Länder-Kooperation in Mitteldeutschland ein, um die Wasserproblematik gemeinsam, langfristig und übergreifend anzugehen – nicht sektoral, sondern integriert. Nur so kann Wasser als lebenswichtige Ressource dauerhaft geschützt und gerecht genutzt werden.
Unsere Ziele:
- Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ gegen Nitratbelastung umsetzen
- Trinkwasser und Landwirtschaft vor industrieller Wassernutzung priorisieren
- Integrierte Landeswasserstrategie gegen Trockenheit und Hochwasser entwickeln
- Schwammstadt-Prinzip durch Entsiegelung und Wasserrückhalt umsetzen
- Wasserschonende Landwirtschaft und trockenheitsresistente Kulturen fördern
- Naturnahen Hochwasserschutz durch Auen und Deichrückverlegung stärken
- Keine neuen Staustufen, stattdessen ökologische Wasserlösungen fördern
CCS – Kein Endlager in der Altmark
Die unterirdische CO₂-Verpressung (CCS) lehnen wir für Sachsen-Anhalt ab. Die Technologie birgt erhebliche ökologische, gesundheitliche und ökonomische Risiken. CCS ist eine technologisch anspruchsvolle und mit Unsicherheiten verbundene Technologie: Wenn CO₂ aus der unterirdischen Lagerung entweicht und sich in Bodennähe sammelt, da es schwerer als Luft ist, können gesundheitsgefährdende Konzentrationen auftreten.
Insbesondere in der strukturell vorbelasteten Altmark mit ihren zahlreichen Bohrungen und Hohlräumen ist die langfristige geologische Stabilität nicht abschließend gewährleistet. Die Gefahr von Leckagen, die Grundwasser verunreinigen oder CO₂ in Bodennähe anreichern könnten, ist nicht auszuschließen.
Hinzu kommt die ungünstige Energiebilanz: Der CCS-Prozess benötigt je nach Ausgestaltung deutlich mehr Energie, was die Effizienz von Kraftwerken deutlich senkt und den fossilen Energiebedarf künstlich verlängern kann. Statt diese Subventionsfalle für überkommene Industrien zu finanzieren, setzen wir auf nachhaltige Alternativen. Dazu gehören ambitionierte Landesförderprogramme für dezentrale Speicherlösungen wie Power-to-Gas, die überschüssigen Ökostrom speicherbar machen, sowie für flächendeckende Aufforstung. Neue, widerstandsfähige Wälder und Baumalleen sind die natürlichsten und sichersten CO₂-Senken. Diese Energiepolitik stärkt die regionale Wertschöpfung, unterstützt den Mittelstand und schützt unsere Lebensgrundlagen – ohne riskante Experimente wie CCS.
Unsere Ziele:
- Keine CO₂-Verpressung (CCS) in Sachsen-Anhalt
- Dezentrale Speichertechnologien gezielt fördern
- Natürliche CO₂-Senken durch Aufforstung stärken
- Regionale Wertschöpfung durch nachhaltige Energiepolitik sichern
Giftgrube Brüchau – Altlasten beseitigen
Die Giftschlammgrube Brüchau muss vollständig ausgekoffert werden. Eine bloße Einkapselung, nur um Kosten zu sparen, ist keine verantwortbare Lösung. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Juni 2020 mit dem Beschluss Drucksache 7/6177 eindeutig festgelegt, dass die Grube als ernsthafte Altlast nicht einfach abgedeckt oder versiegelt werden darf. Stattdessen soll ein genehmigungsfähiger Plan für die zügige und sichere Beseitigung der gesamten Giftmassen erarbeitet und umgesetzt werden. Dieser Beschluss macht deutlich, dass der Schutz von Mensch, Umwelt und Grundwasser oberste Priorität hat. Eine Einkapselung würde die Probleme lediglich in die Zukunft verlagern und keine dauerhafte Sicherheit schaffen. Es ist daher notwendig, den Landtagsbeschluss konsequent umzusetzen und die kontaminierten Materialien vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Nur eine vollständige Auskofferung kann verhindern, dass Schadstoffe weiterhin in den Boden und das Grundwasser gelangen.
Ergänzend ist sicherzustellen, dass eine Auskofferung und Verlagerung der Schadstoffe unter modernen, sicheren Bedingungen und nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt. Bei diesem Verfahren muss gewährleistet sein, dass die Schadstoffe dauerhaft und verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Festlegungen entsorgt werden.
Die Kosten der vollständigen Auskofferung sind von dem verursachenden Unternehmen oder dessen Rechtsnachfolger zu tragen und dürfen nicht zum Großteil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Menschen in der Altmark haben ein Recht darauf, dass die Altlast Brüchau endlich vollständig als Gefahr für Mensch und Umwelt beseitigt und das Vertrauen in eine konsequente Umweltpolitik wiederhergestellt wird.
Unsere Ziele:
- Vollständige Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau statt Einkapselung
- Sanierungskosten vom Verursacher tragen lassen, nicht von der Allgemeinheit
Würde endet nicht beim Menschen
Tierheime und Veterinärämter benötigen eine erheblich bessere finanzielle und strukturelle Unterstützung, und Fördermittel müssen unbürokratischer vergeben werden. Zur Förderung von Adoptionen sollen Hunde aus Tierheimen dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Eine bundesweite Pflicht zur Tierkrankenversicherung wäre ein weiterer Fortschritt. Sachsen-Anhalt sollte hier mit einer Initiative im Bundesrat vorangehen. Übergangsregelungen und soziale Staffelungen stellen sicher, dass auch einkommensschwache Halter nicht überfordert werden.
Der Tierschutz muss als gesellschaftliche Verantwortung gestärkt werden. Das BSW steht in Sachsen-Anhalt für einen Tierschutz, der konsequent umgesetzt und wirksam kontrolliert wird. Qualzuchten sind entschieden zu unterbinden, tiergerechte Haltungsstandards strikt einzuhalten und Stallumbauten mit mehr Platz und besseren Bedingungen gezielt zu fördern. Schmerzvolle Eingriffe sind konsequent zu reduzieren und nur unter wirksamer Betäubung zulässig. Ziel muss eine Tierhaltung sein, die solche Eingriffe durch bessere Haltungsbedingungen überflüssig macht. Tierwohl ist Maßstab verantwortungsvoller Landwirtschaft.
In Schlachthöfen braucht es mehr Transparenz und eine höhere Kontrolldichte. Unangekündigte Kontrollen sind auszuweiten, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung personell deutlich zu stärken und moderne Dokumentationsverfahren verbindlich einzusetzen. Der Einsatz von Videoüberwachung in sensiblen Bereichen soll unter strikter Wahrung von Datenschutz und Arbeitnehmerrechten ermöglicht werden, um Missstände wirksam zu verhindern und aufzuklären.
Lange Tiertransporte bedeuten erhebliches Leid. Notwendig sind eine restriktive Genehmigungspraxis, intensivere Kontrollen und konsequente Sanktionen bei Verstößen. Darüber hinaus unterstützen wir Initiativen auf Bundesebene, die Transportzeiten verbindlich zu begrenzen. Wirksamer Tierschutz setzt ausreichend Personal und gut ausgestattete Behörden voraus. Deshalb sind zusätzliche Stellen, bessere Ausstattung und regelmäßige fachliche Weiterbildung in den zuständigen Ämtern unerlässlich. Bei Tierversuchen ist der vorhandene rechtliche Spielraum konsequent auszuschöpfen. Genehmigungen sind streng zu prüfen, Alternativmethoden haben Vorrang und müssen gezielt gefördert werden. Perspektivisch streben wir den Ausstieg aus Tierversuchen in der Lehre an und setzen uns bundespolitisch für eine deutliche Reduktion auf das absolut notwendige Maß ein. Sachsen-Anhalt soll für eine moderne Forschung stehen, die wissenschaftlichen Fortschritt mit ethischer Verantwortung verbindet. Dazu gehört die Abschaffung der wissenschaftlich nicht haltbaren Rasseliste. Ersetzt werden soll sie
durch eine verhaltensbasierte Gefahreneinschätzung und einen verpflichtenden Hundeführerschein. Qualzuchten sind strenger zu kontrollieren und durch Rückzuchtprogramme zu beenden. Um das Problem freilaufender Katzen einzudämmen, wäre beispielsweise ein landesweites Kastrationsangebot möglich. Der Verkauf von Kleintieren in Baumärkten sollte verboten werden, um Tierleid durch Spontankäufe zu verhindern.
Wir fordern zudem ein Verbot von Tierauftritten in Zirkussen. Die Haltung, der Transport und der Einsatz von Tieren zu Unterhaltungszwecken sind mit den Grundsätzen artgerechter Tierhaltung nicht vereinbar. Zirkusbetriebe können die biologischen und sozialen Bedürfnisse von Tieren nicht erfüllen, was regelmäßig zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Daher soll der Einsatz von Tieren in Zirkusvorstellungen landesrechtlich untersagt und bestehende Genehmigungsverfahren entsprechend angepasst werden. Ziel ist es, Tierleid zu verhindern und tierfreie Formen der Unterhaltung zu fördern, die ethischen und kulturellen Ansprüchen unserer Zeit entsprechen.
Die tierärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt ist strukturell gefährdet. Hohe psychische Belastungen und überdurchschnittliche Burnout-Raten im Berufsstand sind die Folge ökonomischer Zwänge, die eine patientenorientierte Behandlung behindern. Zur Lösung dieser Probleme soll das Veterinärwesen schrittweise zu einer öffentlichen Aufgabe werden. Hierbei ist zusätzlich eine personelle Aufstockung der Behörden unabdinglich. Tierärztliches Fachpersonal könnte dann als Angestellte des öffentlichen Dienstes mit tariflichen Gehältern und verlässlichen Arbeitszeiten tätig werden. Parallel dazu sollte das Land planen, die Verantwortung für den Betrieb von Tierkliniken zu übernehmen und diese flächendeckend als öffentliche Einrichtungen zu führen. Dieses Modell entlastet das Personal von administrativem und ökonomischem Druck, verbessert die Arbeitsqualität und sichert den Tierhaltern durch besser ausgestattete Einrichtungen eine zugängliche und hochwertige Versorgung.
Unsere Ziele:
- Tierheime und Veterinärämter finanziell und strukturell stärken
- Tierheimhunde dauerhaft von der Hundesteuer befreien
- Bundesweite Tierkrankenversicherung mit Sozialstaffelung vorantreiben
- Rasselisten abschaffen, verhaltensbasierte Bewertung und Hundeführerschein einführen
- Qualzuchten konsequent bekämpfen
- Landesweites Kastrationsprogramm für Katzen umsetzen
- Tierauftritte im Zirkus verbieten
Öffentliche tierärztliche Versorgung stärken